Darf man im Mutterschutz an Betriebsratssitzungen teilnehmen?
Nach dem Tod meines Kindes befinde ich mich im Mutterschutz, würde aber um schrittweise in den Alltag zurückzukehren und als 1. Nachrückerin zu Betriebsratssitzungen und Bereichsausschusssitzungen gehen wollen. Nach dem Mutterschutz werde ich vorraussichtlich weiterhin für meine eigentliche Arbeit krankgeschrieben sein, möchte aber auch dort die Betriebsratsarbeit als dauerhaft geladene Nachrückerin machen. Ist dies rechtlich überhaupt möglich?
Community-Antworten (5)
18.08.2020 um 13:19 Uhr
Rechtlich möglich: Ja, man erklärt gegenüber dem BRV, dass man nicht verhindert ist und bei Bedarf (ein E-Mitglied ist zu laden) eine Einladung bekommen möchte.
Sinnvoll: Das muss das E BRM selbst entscheiden. Wenn es über mehrere Monate nicht in den Betrieb integriert ist und nichts mitbekommt von der täglichen Arbeit ist es imho sinnfrei an BR Sitzungen teilzunehmen und sich jedesmal neu einweisen zu lassen.
Im übrigen muss der AG nur die Fahrtkosten bezahlen. Es gibt keine Vergütung der Arbeitszeit, weil es dafür ja schon Entgeltfortzahlung oder Krankengeld gibt.
18.08.2020 um 13:34 Uhr
Ich finde es in deiner Situation durchaus sinnvoll. Du musst ja wieder in den Alltag zurück. Und da ist hin und wieder eine BR-Sitzung genau richtig. Also sage dem BRV, dass er dich einladen soll.
18.08.2020 um 13:40 Uhr
ich würde aber trotzdem die Vorgaben des §3 Abs. 4 MuSchG beachten.
18.08.2020 um 13:41 Uhr
Danke schön. Dann werde ich erstmal an den Bereichsausschusssitzungen in meinem Haus teilnehmen und wenn mir das gut tut, auch zu den großen Betriebsratssitzungen in unserer Zentrale gehen. Da mein Kollege seit zwei Jahren krank ist, bin ich als erste Nachrückende zu jeder Sitzung geladen.
18.08.2020 um 13:50 Uhr
@ganther Danke, habe ich beachtet und da die Geburt vor 9 war und der Tod sich schon über 8 Wochen ist wäre das Gesetz kein Problem
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