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Postversand von Umschlägen mit den Aufdruck "Gehaltsabrechnung" zulässig?

D
dieDa
Apr 2020 bearbeitet

Ist es zulässig,Gehaltsabrechnungen in der folgenden Form mit einem Postdienstleister zu versenden: Name, Anschrift Empfänger (Mitarbeiter) Name, Anschrift Absender (Firma) Gut leserlich auf dem Umschlag aufgedruckter Zusatz "Gehaltsabrechnung - vertraulich"

Spricht nicht der Datenschutz dagegen? Wenn ja, nach welchem Gesetz/ Paragraphen rechtwidrig? Gibt es dazu Urteile?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

25.04.2020 um 20:43 Uhr

Aber es ist doch normal, dass ein Arbeitnehmer auch eine Gehaltsabrechnung bekommt. Wenn auf dem Umschlag stehen würde:"Gehaltsabrechnung über 3587.- € hätte ich auch meine Bedenken.

C
celestro

26.04.2020 um 02:31 Uhr

Damit niemand rein guckt, würde ich auch davon abraten, "Gehaltsabrechnung" drauf zu schreiben. Aber warum sollte der Datenschutz dagegen sprechen? Meinst Du, weil man aufgrund der Aufschrift dann weiß, dass die Person für diese Firma arbeitet?

D
dieDa

26.04.2020 um 20:24 Uhr

Es ist normal, dass man eine Gehaltsabrechung bekommt. Es ist auch normal, dass man Kontoauszüge bekommt. Es ist auch normal, dass man eine Stromrechung bekommt. Es ist normal, dass man einen EC-Karte bekommt. Doch was geht es Dritte an -und es sei es auch nur der Postbote z.B. auf Dorf-, was da drin ist. Stände "Pfändungsbescheid" oder "Abmahnung", "Vaterschaftstest-Ergebnis" auf'm Umschlag, wäre das für einen Teil der Bevölkerung auch normal. Schreibt doch auch sonst keiner darauf. Ich habe gelesen, dass Ärzte auf Briefen nicht mehr die Fachrichtung angeben dürfen, z.B. "Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik" oder "Laborbefund" darauf schreiben dürfen. Darf der Arbeitgeber dass denn einfach so machen?

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