Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Mehrere Mitarbeiter haben ein Firmenfahrzeug mit Fahrtenbuchregelung.
Die Fahrtenbücher wurden (leider ohne Quittung) der Personalabteilung in den Jahren 2004 bis 2006 übergeben.
Nachdem nun eine LSt Prüfung ansteht wurde festgestellt, dass die Fahrtenbücher unauffindbar sind.
In den Jahren 2004 - 2006 wurde der gleiche geldwerte Vorteil zum Abzug gebracht.
Nun wurde auf Grund der eingereichten Fahrtenbücher festgestellt, dass der Abzug zu niedrig war.

In der Novemberabrechnung wurde nun der gesamte geldwerte Vorteil auf einen Schlag zum Abzug gebracht.
Dies bedeutet für einige, dass Sie nur ein Drittel des normalen Nettos erhielten.
Die Geschäftsleitung ist nicht bereit dies über eine Ratenzahlung zu reglen.

Ist dies zulässig, dass alles auf einen Betrag abgezogen wird.

Vielen Dank für Eure Hilfe