13. Monatslohn wurde nicht bezahlt - zulässig wegen langer Krankheit?
Einen wunderschönen. Also ich habe da ein kleines Problem, gestern kam ein Arbeitnehmer zu mirund fragte warum er kein 13. Monatsgehalt bekommen hätte. Er hätte im Lohnbüro gefragt und da hat man ihm gesagt, er wäre ja das ganze Jahr krank gewesen und darum bekäme er nichts. Der AN arbeitet seit 5 Jahren im Betrieb und war tatsächlich von letzten Dezember bis Mitte Oktober d. J. krank, seither arbeitet er wieder. Wir lehnen uns an den Bautarif an, sind aber nicht richtig im Bauhauptgewerbe. Im AV steht auch nichts zu diesem Punkt. Bisher hatte ich auch noch keinen solchen Fall, weiß jemand von Euch Rat, ich denke zumindest anteilig müßte doch noch etwas bezahlt werden, also für die Zeit von mindestens 6 Wochen tatsächliche Arbeit oder wie seht ihr das ? Sage schon mal Danke - Siggi
Community-Antworten (5)
13.12.2008 um 16:21 Uhr
@Siggiderdritte,
a. abklären warum beu euch das 13 er Gehalt gezahlt wird ( gibt es da regeln ??)
b. nachfragen ob das ein einzehlfach ist.
c. als BRM mit Auftrag vom AN ins Büro Auszahlung Wandern, freundlich fragen, ob es nicht doch ein "Fehler" war :-)
13.12.2008 um 16:29 Uhr
@Siggi und Waschbär, guckt mal beide, dürfte ganz interessant sein!
13.12.2008 um 16:30 Uhr
@DJ Bockwurst, nee vorgestern war ich bei Ver.di zum Seminar "Überlastungs/Geharenanzeigen" ... na ja ging so.
Aktuell ist mei Outlook wohl ohne Look Out :-)) so heissen geht nicht :-(
bei mein Googel Mehl geht .-)
13.12.2008 um 17:55 Uhr
@Mona-Lisa, aber in dem Urteil wurde die Kürzung des 13. Monatsgehalts deshalb für zulässig angesehen, weil die Zuwendung einen reinen Entgeltcharakter hatte und mit diesem 13. Gehalt die erbrachte Leistung des Arbeitnehmers zusätzlich honoriert werden sollte. Das Gericht führte weiter aus, anders verhalte es sich bei solchen Zuwendungen, wenn damit die Treue des Mitarbeiters zur Firma "entgolten" werden sollte.
***Dann dürfte wegen einer krankheitsbezogenen Abwesenheit die Zuwendung des Arbeitnehmers nicht gekürzt werden !!!! (Az.: 17 Ca 1709/99).
Ich denke unter teil ist hier eher zutreffend, grade bei Arbeitsgerichten ist das Urteil ja nie verbindlich für alle also nicht so wichtig wie dinger vom LAG oder BAG... Ich sehe hier eine sehr grosse benachteiligung wegen Krankheit , und sehe nicht das das 13 er an eine Anwesenheit gekoppelt ist.
13.12.2008 um 19:19 Uhr
@DJ Bockwurst,
nein, ich glaube nicht das mein AG mir ein "Verpassen" will, beim Hochfahren vom Rechner, ist die Meldung, Outlook XX wird entfernt auf getaucht.
Da hat wohl ihrgend so ein möchte gern Admin, die berchtigung Versägt .-(
Die werden das am Montag gleich beheben und sagen ähh da war wohl etwas mit dem Sever nicht so ....
Ich kenne den Haufen ja nun zur genüge :-) Von daher ..... Will ich gar nicht wissen, wer da wieder mit dem Kopf auf das Keybord gefallen ist :-() Was ich komischer finde ist das ich dir keine R Mail senden kann, deine Add ist ungültig ?
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