Folgender Fall: 13-köpfiges Gremium, gewählt aus 3 Listen
Liste 1: 8 ordentliche Mtglieder / 0 Ersatzmitglieder
Liste 2: 3 ordentliche Mtglieder / 11 Ersatzmitglieder
Liste 3: 2 ordentliche Mitglieder / 7 Ersatzmitglieder

Da 3 ordentliche Mitglieder der Liste 1 urlaubsbedingt verhindert waren, wurden zur Sitzung nur die 10 nicht verhinderten ordentlichen Mitglieder geladen (Stellungnahme des BRV: aus Liste 1 gab es ja kein Ersatzmitglied mehr)

Frage1: Ist die Einladung ordnungsgemäß erfolgt oder hätten für die verhinderten ordentlichen Mitglieder der Liste 1 Ersatzmitglieder der Listen 2-3 eingeladen werden müssen?
Frage 2: Sind die auf der Sitzung gefassten Beschlüsse gültig + rechtswirksam?
Frage 3: Wie ist die Sachlage, wenn die Stimmenmehrheit auch bei 3 zusätzlichen Gegenstimen letztlich genauso ausgefallen wäre?