Erstellt am 17.04.2009 um 17:31 Uhr von kriegsrat
bostonbulls
natürlich kannst du, wenn du willst, in deinem urlaub an einer br-sitzung teilnehmen
wenn du nicht willst, wäre das jedoch ein verhinderungsgrund, der zur ladung eines ersatzmitglieds führen müsste...
einen anspruch, dies als arbeitszeit gerechnet zu bekommen, hast du nicht, du könntest jedoch mit deinem AG sprechen, ob er ggfs. einverstanden wäre, diesen tag als arbeitstag aus dem urlaub herauszunehmen