Erstellt am 18.06.2009 um 10:14 Uhr von kriegsrat
du darfst als vollwertiges br-mitglied an der sitzung teilnehmen, wenn du möchtest, und musst auch ordentlich geladen werden, auch wenn du urlaub hast......
zur ergänzung noch zwei urteile:
Keine Verhinderung mit der Folge des Nachrückens des Ersatzmitglieds liegt vor, wenn das (G)BR-Mitglied erklärt, trotz Verhinderung (z. B. Krankheit oder Urlaub) an der BR-Sitzung teilnehmen zu wollen. Das verhinderte BR-Mitglied hat das Recht, trotz Verhinderung BR-Tätigkeiten auszuüben. Es kann beispielsweise zu diesem Zweck seinen Urlaub unterbrechen (BAG v. 05.05.1987, AP Nr. 5 zu § 44 BetrVG; a. A. GK-BetrVG/Oetker § 25 Rn. 22).
und wie du schon richtig festgestellt hast, opferst du auf eigene rechnung deinen urlaubstag
Der Teilnahme an einer Betriebsratssitzung während des Erholungsurlaubs liegt regelmäßig kein betriebsbedingter Grund im Sinne des § 37 Abs. 3 BetrVG zugrunde. Solche betriebsbedingten Gründe könnten nur vorliegen, wenn die Lage des Urlaubs des Betriebsratsmitglieds durch den Arbeitgeber einseitig im Hinblick auf betriebliche Gründe festgesetzt wurde, z.B. bei Zwangsurlaub (Betriebsferien) und die Betriebsratssitzung dadurch in den Urlaub fällt.
Arbeitsgericht Bonn vom 06.11.2008 Aktenzeichen 3 Ca 1643/08
Erstellt am 18.06.2009 um 10:43 Uhr von waschbär
@ Fragender,
diese möglichkeit besteht durch aus, wie KR schon Schreib gibt es Urteile dazu. Der hintergrund ist jeben der das so verhindert wird das ein Beschluss gefasst wird, wenn ein bestimmter BRM im Urlaub ist. Das sind die sogenannten "Gesteuerten Beschlüsse" hierbei, wird nicht wert auf Diskusion gelegt sondern auf das Abstimm verhalten.
Spreche dein BRV an, damit du gelanden wirst und damit KEIN EBRM erst geladen wird.
Erstellt am 18.06.2009 um 11:18 Uhr von pitsieben
@ all,
Kommentar von Däubler (DKK 11.Auflage) zum § 37 BetrVG Rn 64:
"Ist eine Urlaubsunterbrechung als erforderlich i. S. d § 37 Abs.2 BetrVG anzusehen, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des Urlaubs oder auf Gutschrift eines Urlabstages."
Kommentar von Däubler (DKK 11.Auflage) zum § 40 BetrVG Rn 42 beschreibt die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung durch den AG.
Erstellt am 18.06.2009 um 13:04 Uhr von waschbär
@pitsieben,
"Ist eine Urlaubsunterbrechung als erforderlich i. S. d § 37 Abs.2 BetrVG ...." Der Fall hier klmmert das ja aus .-)
Weil Freiwillig.... ohne Erfroderniss ausser in eigner Sache ist ja nicht 37 komma zwooo
Wieviele Pits gibt dat hier ? Ich habe ja nichts gegen Pits ... aber ist ein Nest oder Vermehrungsspalte ? oder fördern die Fragen, die Verdopplung der Pobulation der Pits ?
Erstellt am 18.06.2009 um 13:22 Uhr von kriegsrat
@ pit 7
das schöne an kommentaren ist, das sie nur solange anwendbar sind, solange es keine einschlägigen urteile gibt...
däubler schreibt, IST eine urlaubsunterbrechung als erforderlich i.S.d.37...bla bla anzusehen, dann......
das gericht stellt fest, eine urlaubsunterbrechung ist GRUNDSÄTZLICH NICHT als erforderlich anzusehen, außer.....
Erstellt am 18.06.2009 um 13:25 Uhr von Immie
@kriegsrat
Und wann IST eine Urlaubsunterbrechung ERFORDERLICH?
Erstellt am 18.06.2009 um 13:33 Uhr von rainerw
@ Immi
in dringend erforderlichen betrieblichen Gründen.
Erstellt am 18.06.2009 um 14:22 Uhr von kriegsrat
@ immie
ERFORDERLICH im sinne von was ?
erforderlich im sinne der teilnahme an der sitzung : wenn es das einzelne br-mitglied für erforderlich hält
erforderlich im sinne des § 37 : falls der urlaub des br-mitglieds durch den AG aus den einschlägigen gründen einseitig festgelegt wurde
erforderlich im sinne der vermeintlichen eigenen unersetzbarkeit : wohl nie
erforderlich im sinne einer benötigten sachkenntnis zur beschlußfassung, die nur dieses eine BR-mitglied hätte : kann schon sein
da es aber um einen evtl ausgleich für den urlaubstag geht, zählt nur die erforderlichkeit i.S.d. § 37
Erstellt am 19.06.2009 um 07:13 Uhr von pitsieben
@ waschbär,
pitsieben war vorher pit47, aber diesen Nicknamen wollte der Admin nicht mehr.
Erstellt am 19.06.2009 um 07:53 Uhr von waschbär
@ pitsieben,
Der Admin wollte nicht mehr 47 ? Hast Du mal gegoogelt ob das Vieleicht ein Geihm code für etwas Pronomässiges ist ? ... so wie 69 ???
Und was ist mit Pit Stop ? und PitPlatsch ?