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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahmerecht an BR-Sitzungen im Urlaub?

K
kölsch68
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag. Ich habe folgendes Problem: Ich bin ständiges Mitglied in unserem neuner Betriebsrat. Da ich mich sehr für die Betriebsratsarbeit interessiere, und eines unserer aktuellen Probleme auch meine Abteilung betraf, nahm ich auch in meinem Urlaub an einer Betriebsratssitzung teil. Ich habe vor der BR-Sitzung eingestempelt und nach der BR-Sitzung und zwischenzeitlicher Abteilungsversammlung (an der ich sowieso teilnahmerecht habe) wieder ausgestempelt. Vor ein paar Tagen kam mein Abteilungsleiter auf mich zu und gab mir eine Mail die er und unser BR-Vorsitzende, der momentan nicht anwesend ist, von unserer Geschäftsführung erhalten hatte. Diese Mail hat folgenden Inhalt:" Hallo Martin. (BR-Vors.) wie mir heute berichtet wurde,passierte es in jüngster Vergangenheit,dass BR-Mitglieder trotz URLAUB an BR-Sitzungen teilnehmen und sich anschließend die Zeit über den Vorgesetzten zum Abfeiern gutschreiben lassen. Das kann es doch wohl nicht sein und ich bin nicht gewillt, diese Regelung zu dulden. Urlaub ist Urlaub. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der BR greift auf Ersazmitglieder(dafür sind sie schließlich da)zurück oder wenn die Teilnahme des einen oder anderen BR- Mitgliedes für die anstehende BR-Sitzung unabdingbar ist, soll die BR-Sitzungauf einen Zeitpunkt verlegt werden, andem dieses bestimmte BR-Mitglied auch im Dienst ist. Ich bitte dich,dein Gremium entsprechend zu Informieren. Leitung Personal- und Sozialwesen.

Was sagen Sie dazu? Wie soll ich auf diesen Brief reagieren? Ich würde Ihr gerne eine Antwort schreiben, wie könnte die aussehen? Auf welche Paragraphen kann ich mich berufen? Können Sie mir helfen? Vielen Dank

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Community-Antworten (7)

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Kölner

12.10.2006 um 20:34 Uhr

@kölsch68(?) Der AG hat insofern recht, dass Du nicht eigenmächtig Deinen Urlaubstag ad absurdum führen kannst. Natürlich kannst Du während des genehmigten Urlaubs an BR-Sitzungen teilnehmen - allerdings ohne jeden Anspruch auf Ausgleich. Ist ja auch ein Ehrenamt.

C
Catweazle

13.10.2006 um 00:37 Uhr

Kölner, ich glaube du irrst.

Däubler, § 37, Rnd. 39 Die Urlaubsunterbrechung zur Teilnahme an einer BR-Sitzung kann für ein BR-Mitglied zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sein, wenn es sie bei gewissenhafter Überlegung und vernünftiger Würdigung aller Umstände für notwendig halten durfte (LAG Hamm 21. 1. 87 – 3 Sa 1520/86; vgl. auch ArbG Gießen 26. 2. 86, NZA 86, 614; Ochsmann, BB 78, 562; vgl. auch BAG 5. 5. 87, AP Nr. 5 zu § 44 BetrVG 1972 für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung; a. A. Fitting, Rn. 87; GK-Weber, Rn. 76). Dies gilt etwa dann, wenn in der BR-Sitzung ein für die AN des Betriebs und damit für den BR wichtiges Thema behandelt wird oder das BR-Mitglied über besondere Sachkenntnisse verfügt (LAG Hamm, a. a. O.). Entsprechendes gilt für die Teilnahme an einer BR-Sitzung während der Elternzeit nach dem BErzGG bzw. während der Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG (vgl. ArbG Gießen, a. a. O.; vgl. BAG 31. 5. 89, AP Nr. 9 zu § 44 BetrVG 1972 für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung) oder während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, sofern diese nicht zu einer Amtsunfähigkeit führt (BAG 15. 11. 84, AP Nr. 2 zu § 25 BetrVG 1972). Beabsichtigt ein BR-Mitglied, das grundsätzlich als verhindert anzusehen ist, z. B. an einer BR-Sitzung teilzunehmen, hat es hiervon rechtzeitig den BR-Vorsitzenden zu informieren, damit kein Ersatzmitglied geladen wird (vgl. hierzu im Übrigen § 25 Rn. 15 ff.; zur Zahlung des Verdienstausfalls vgl. Rn. 48 ff.).

H
Heini

13.10.2006 um 00:42 Uhr

Kölner, was Du schreibst ist quatsch.

Ob ein tatsächlich verhindertes Betriebsratsmitglied sein Amt ausübt oder nicht, entscheidet es selbst.

C
Catweazle

13.10.2006 um 00:52 Uhr

Heini,

Ja, ausüben darf er immer. Aber einen Anspruch auf Ausgleich gibt es offensichtlich nicht immer. Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte.

M
Mona-Lisa

13.10.2006 um 01:00 Uhr

Catweazle, weisst du, wie das bei uns läuft? Wird bei einem Urlaubstag zur Sitzung angestempelt, fällt der Urlaubstag raus, und die Fehlzeit bis zur üblichen Arbeitszeit wird vom Flexikonto abgezogen. Wird nicht angestempelt, wird die Sitzungszeit gutgeschrieben und zu einem späteren Zeitpunkt abgefeiert. Könnte die goldene Mitte sein....

L
Lotte

13.10.2006 um 01:13 Uhr

Heini, sehe gar nicht wo Kölner geschrieben hat, dass ein BRM nicht teilnehmen darf...

also ist es Qatsch, dass Du schreibst, dass Kölner Quatsch schreibt ;-)

K
Kölner

13.10.2006 um 02:07 Uhr

ach Heini...

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