Kündigungen - was muss der BR beachten?
VIELEN DANK, der Hinweis BGB §622 hat uns sehr geholfen. Gruß Maki
Liebes Forum, Lotte, Heini, Ramses II, Fayence, Mona-Lisa u.v.m,
ich bin Mitglied des BR und wir haben es jetzt mit Kündigungen, auch Mitarbeitern mit langjähriger Betriebszugehörigkeit, zu tun. Was müssen wir zur Einhaltung der Kündigungsfristen, besonders der der langjährigen MA beachten.
MfG Maki
Community-Antworten (7)
03.12.2006 um 21:59 Uhr
Als erstes würde ich Dir raten, die Kündigungfristen zu prüfen. Die können im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, im Arbeitsvertrag oder gar im BGB stehen. Wenn nirgendwo was geregelt ist, gelten die gestzlichen Kündigungsfristen bis hin zur Unkündbarkeit- BGB Auflöseunf von Dienstverhätnissen. (langjährige MA).
Grüslle
Alter Betriebsrat
03.12.2006 um 22:09 Uhr
Maki, warum stehen diese Kündigungen in´s Haus? Wie groß ist Euer Unternehmen, wie viele Mitarbeiter sollen entlassen werden?
Stichworte: Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
03.12.2006 um 22:11 Uhr
@Maki, wurden die Kündigungen nur mal so vom AG angekündigt?
04.12.2006 um 00:44 Uhr
@Alter Betriebsrat Im BGB steht was von Unkündbarkeit???
@Maki § 622 BGB könnte vor allem den Kollegen helfen. Ihr müsst als BR Fristen (i.V. §§ 187ff. BGB) und Widerspruchsgründe gemäß § 102 BetrVG einhalten und finden.
04.12.2006 um 01:04 Uhr
@Ramses II Friedhöfe haben dann doch noch einen Sinn! :-))
04.12.2006 um 09:07 Uhr
Min ihr Kündigungsspezis,
keine Witze über "Friedhöfe", die Toten können sich nicht wehren !
04.12.2006 um 18:49 Uhr
Danke Kölner und "Alter BR", BGB §622 hat un sehr geholfen. Gruß Maki
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