Erstellt am 03.12.2006 um 20:59 Uhr von Alter Betriebsrat
Als erstes würde ich Dir raten, die Kündigungfristen zu prüfen. Die können im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, im Arbeitsvertrag oder gar im BGB stehen. Wenn nirgendwo was geregelt ist, gelten die gestzlichen Kündigungsfristen bis hin zur Unkündbarkeit- BGB Auflöseunf von Dienstverhätnissen. (langjährige MA).
Grüslle
Alter Betriebsrat
Erstellt am 03.12.2006 um 21:09 Uhr von Fayence
Maki,
warum stehen diese Kündigungen in´s Haus? Wie groß ist Euer Unternehmen, wie viele Mitarbeiter sollen entlassen werden?
Stichworte: Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Erstellt am 03.12.2006 um 21:11 Uhr von Mona-Lisa
@Maki,
wurden die Kündigungen nur mal so vom AG angekündigt?
Erstellt am 03.12.2006 um 23:44 Uhr von Kölner
@Alter Betriebsrat
Im BGB steht was von Unkündbarkeit???
@Maki
§ 622 BGB könnte vor allem den Kollegen helfen.
Ihr müsst als BR Fristen (i.V. §§ 187ff. BGB) und Widerspruchsgründe gemäß § 102 BetrVG einhalten und finden.
Erstellt am 04.12.2006 um 00:04 Uhr von Kölner
@Ramses II
Friedhöfe haben dann doch noch einen Sinn!
:-))
Erstellt am 04.12.2006 um 08:07 Uhr von waschbär
Min ihr Kündigungsspezis,
keine Witze über "Friedhöfe", die Toten können sich nicht wehren !
Erstellt am 04.12.2006 um 17:49 Uhr von Maki
Danke Kölner und "Alter BR",
BGB §622 hat un sehr geholfen.
Gruß Maki