Frist für Widerspruch des BR bei einer ordentlichen Kündigung
Hallo,
mein Chef hat mir (Betriebsrat) am 24.10.2006 schriftlich mitgeteilt, dass er beabsichtigt, einen Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen zu kündigen. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Nun meine Frage: Beginnt die Frist ab dem nächsten Tag oder schon an dem Tag, wo er von der beabsichtigten Kündigung Kenntnis erlangt?
MfG
Community-Antworten (2)
31.10.2006 um 22:28 Uhr
Der Tag des Ereignisses (Tag Übergabe der Anhörung zur Kündigung), zählt NICHT mit. Die Frist beginnt am folgenden Tag.
31.10.2006 um 22:34 Uhr
@Kibiz, Bei Fristbeginn wäre in dem Zusammenhang der § 187 Abs. 1 BGB zu erwähnen.......
So erzählt`s zumindest der Fitting § 102 Rd. 50a BetrVG :-))
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