Hallo,

mein Chef hat mir (Betriebsrat) am 24.10.2006 schriftlich mitgeteilt, dass er beabsichtigt, einen Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen zu kündigen. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Nun meine Frage: Beginnt die Frist ab dem nächsten Tag oder schon an dem Tag, wo er von der beabsichtigten Kündigung Kenntnis erlangt?

MfG