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Nachbesetzung bei Sitzung

K
karmi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie sieht es aus, wenn geladene Mitglieder sich kurz vor der Sitzung melden, dass sie auf Grund Arbeitsaufwand nicht abkömmlich sind? Der BRV kann ja niemanden mehr nachladen. Sind die Beschlüsse dann gültig?

Ich Danke Euch allen im voraus

Karmi

5.78907

Community-Antworten (7)

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paula

09.04.2009 um 12:59 Uhr

Nachladen darf er in einem soclhen Fall eh niemand... Egal wie lange vorher das BRM absagt. Arbeitsaufwand ist kein Verhinderungsgrund. Dem regulären Mitglied sollte das Gremium mal die Pflichten eines BRM aufzeigen

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Dummbax

09.04.2009 um 13:54 Uhr

Es gilt eigentlich der Spruch: Ehrenamt vor Arbeitspflicht das dieses im realen Leben nicht immer möglich ist, zeigt uns die tägliche Praxis. Wichtig ist, dass keine Ersatz geladen werden darf und wenn möglich das arbeitende BR-Mitglied es schafft wenigstens zur Abstimmung zu erscheinen.

T
Tulpe

09.04.2009 um 15:17 Uhr

Wieviele BR´s sind verhindert? Wen es nur einer ist, seit Ihr Beschluss fähig. Wir sind ein 7 Köp. BR wen 3 Krank sind sind wir Beschluss fähig.Solange ihr Mehrheit habt. Außerdem zählt Arbeitsaufwand nicht als verhinderung. Kommt das mehr mals vor den BR an Pflichten Erinnern.

B
birwein

12.05.2009 um 14:41 Uhr

Es gibt nur folgende Verhinderunsggründe: Urlaub, Krank (in beiden Fällen mit dem Mitglied abklären, ob er trotzdem teilnehmen will), Schulungen, Gerichtliche Vorladungen. Bei uns ist das auch immer ein riesen Problem, im Krankenhaus. Manche BR-Mitglieder meinen immer, sie sind unabkömmlich. Hab dann zu denen schon oft gesagt: die Sitzungen liegen das ganze Jahr über schon fest, der MA sollte dann in seinem Bereich den Tag fest für den BR verplant sein. Wenn er Urlaub hat, springt er ja auch nicht schnell mal ein. Das scheint aber für manche nicht verständlich zu sein, trotz ausreichender Schulung. Ich lade dann jedenfalls kein Ersatzmitglied ein und dann lernen die Kollegen hoffentlich, das das Amt im BR vorgeht udn dann halt eben kein Ersatzmitglied seiner Liste eingeladen werden darf.

W
Waschbär

12.05.2009 um 14:47 Uhr

@karmi, ein "echter" Verhinderungsgrund analog der BertVG ist es nicht deshalb auch KEINe ersatzladung !

aber was kann BRV dagegen machen ? Erstmal nichts.... Aber ihr solltet darüber Reden um eine Lösung für die Zukunft zu finden, es darf nicht immer nur in der alleinigen Verantwortung und damit in dem Konfliktfeld des BRMs liegen, der BRV muss auch Farbe bekennen und sich für den BRM einsetzen. Oft hilft es wenn der BRV zum V des BRM s geht und es im Gespräch klärt WARUM es wichtiger ist als die "Arbeit" ....

Heikel wird es erst wenn nicht genug im BR sind um Beschlüsse zu fassen....

@birwein, dei den BRMs aus der Pflege ist es sogar schon eine "Schicht bzwe steht als Legende", so das der Reguläre BR Tag im Dienstplan automatisch als BRtag im DP auf leuchtet. So ein halb-Elektrischer Dienstplan hat seine Vorteile.....

T
Truckersimon

17.05.2009 um 21:19 Uhr

Eigentlich ganz einfach, BR-Arbeit geht vor, ist die Sitzung frühgenug dem Arbeitgeber mitgeteilt worden, hat das BR-Mitglied zu erscheinen.tut er dieses nicht ,sondern macht seine normale Arbeit, dann begeht er eine Pflichtverletzung , da er unentschuldigt feht, da der BR- Vorsitzende davon ausgehen kann das ein BR- Mitglied das im Betrieb ist auch zur Sitzung kommt , ist es nicht erlaubt eine Ersatzmitglied zu laden. Sollte doch ein Ersatzmitglied geladen werden obwohl das Reguläre Mitglied im Betrieb ist, sind alle Beschlüsse die an dem Tag gefasst werden nicht Rechtens. Am besten das Mitglied ermahnen das er eine Grobe Pflichtverletzung begeht, was zum Rauswurf aus dem BR führen kann. Ohne Ladung des Ersatzmitglieds seit ihr immer Beschlussfähig.

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Kölner

17.05.2009 um 22:59 Uhr

@Truckersimon Auf den von Dir zitierten Rauswurf wird man durchaus etwas warten müssen.

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