Erstellt am 09.04.2009 um 10:59 Uhr von paula
Nachladen darf er in einem soclhen Fall eh niemand... Egal wie lange vorher das BRM absagt. Arbeitsaufwand ist kein Verhinderungsgrund. Dem regulären Mitglied sollte das Gremium mal die Pflichten eines BRM aufzeigen
Erstellt am 09.04.2009 um 11:54 Uhr von dummbax
Es gilt eigentlich der Spruch:
Ehrenamt vor Arbeitspflicht
das dieses im realen Leben nicht immer möglich ist, zeigt uns die tägliche Praxis.
Wichtig ist, dass keine Ersatz geladen werden darf und wenn möglich das arbeitende BR-Mitglied es schafft wenigstens zur Abstimmung zu erscheinen.
Erstellt am 09.04.2009 um 13:17 Uhr von Tulpe
Wieviele BR´s sind verhindert?
Wen es nur einer ist, seit Ihr Beschluss fähig. Wir sind ein 7 Köp. BR wen 3 Krank sind sind wir Beschluss fähig.Solange ihr Mehrheit habt.
Außerdem zählt Arbeitsaufwand nicht als verhinderung. Kommt das mehr mals vor den BR an Pflichten Erinnern.
Erstellt am 12.05.2009 um 12:41 Uhr von birwein
Es gibt nur folgende Verhinderunsggründe: Urlaub, Krank (in beiden Fällen mit dem Mitglied abklären, ob er trotzdem teilnehmen will), Schulungen, Gerichtliche Vorladungen.
Bei uns ist das auch immer ein riesen Problem, im Krankenhaus. Manche BR-Mitglieder meinen immer, sie sind unabkömmlich. Hab dann zu denen schon oft gesagt: die Sitzungen liegen das ganze Jahr über schon fest, der MA sollte dann in seinem Bereich den Tag fest für den BR verplant sein. Wenn er Urlaub hat, springt er ja auch nicht schnell mal ein. Das scheint aber für manche nicht verständlich zu sein, trotz ausreichender Schulung.
Ich lade dann jedenfalls kein Ersatzmitglied ein und dann lernen die Kollegen hoffentlich, das das Amt im BR vorgeht udn dann halt eben kein Ersatzmitglied seiner Liste eingeladen werden darf.
Erstellt am 12.05.2009 um 12:47 Uhr von waschbär
@karmi,
ein "echter" Verhinderungsgrund analog der BertVG ist es nicht deshalb auch KEINe ersatzladung !
aber was kann BRV dagegen machen ? Erstmal nichts.... Aber ihr solltet darüber Reden um eine Lösung für die Zukunft zu finden, es darf nicht immer nur in der alleinigen Verantwortung und damit in dem Konfliktfeld des BRMs liegen, der BRV muss auch Farbe bekennen und sich für den BRM einsetzen. Oft hilft es wenn der BRV zum V des BRM s geht und es im Gespräch klärt WARUM es wichtiger ist als die "Arbeit" ....
Heikel wird es erst wenn nicht genug im BR sind um Beschlüsse zu fassen....
@birwein,
dei den BRMs aus der Pflege ist es sogar schon eine "Schicht bzwe steht als Legende", so das der Reguläre BR Tag im Dienstplan automatisch als BRtag im DP auf leuchtet.
So ein halb-Elektrischer Dienstplan hat seine Vorteile.....
Erstellt am 17.05.2009 um 19:19 Uhr von Truckersimon
Eigentlich ganz einfach,
BR-Arbeit geht vor, ist die Sitzung frühgenug dem Arbeitgeber mitgeteilt worden, hat das BR-Mitglied zu erscheinen.tut er dieses nicht ,sondern macht seine normale Arbeit, dann begeht er eine Pflichtverletzung , da er unentschuldigt feht, da der BR- Vorsitzende davon ausgehen kann das ein BR- Mitglied das im Betrieb ist auch zur Sitzung kommt , ist es nicht erlaubt eine Ersatzmitglied zu laden.
Sollte doch ein Ersatzmitglied geladen werden obwohl das Reguläre Mitglied im Betrieb ist, sind alle Beschlüsse die an dem Tag gefasst werden nicht Rechtens.
Am besten das Mitglied ermahnen das er eine Grobe Pflichtverletzung begeht, was zum Rauswurf aus dem BR führen kann.
Ohne Ladung des Ersatzmitglieds seit ihr immer Beschlussfähig.
Erstellt am 17.05.2009 um 20:59 Uhr von Kölner
@Truckersimon
Auf den von Dir zitierten Rauswurf wird man durchaus etwas warten müssen.