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Konstituierende sitzung

S
Sascha153
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo zusammen.. Es ist geschafft auch wir haben unsere betriebsratswahlen hinter uns. Ich trete nun die 6. Amtsperiode an. In der letzten war ich leider zu Beginn nur ersatz, jedoch jetzt wieder direkt ein ordentliches Mitglied. Nun steht die konstituierende Sitzung bevor und unser derzeitiger Vorsitzende hat seine wunschkanditaten (5 an der Zahl) plaziert. Auch ich möchte mich für eine Freistellung zur Wahl stellen. Jedoch möchte dies mein noch und zu 100% zukünftiger Vorsitzende nicht. Klar kann er es mir nicht verbieten, dass ich mich zur Wahl anbiete.jedoch versucht er nun mit allen Mitteln darauf Einfluss zu nehmen, dass ich nicht gewählt werde. Normal haben wir 5 freigestellten, jedoch kann er diese 5 nicht zu 100% mit seinen wunschkanditaten besetzen, weil diese sich nicht für vollfreigestellten platz zur Verfügung stellen. Nun dachte mein Vorsitzender. ..Gut , dann kreiere ich die 5. als Teilzeitstelle und mache 2x50% da draus. Somit konnte er einen weiteren wunschkanditat dazu gewinnen. Nun wollte er diese beiden Kandidaten auf einem Wahlzettel, gemeinsam als Paket 50/50 antreten lassen. So das man eben nicht einen von beiden , sondern nur beide zusammen für diede Freistellung wählen kann. Somit verfolgt er klar das Ziel mich unter denTisch fallen zu lassen. Ich habe daraufhin das Gespräch mit dem Vorsitz und vertreter gesucht. Zuerst war die aussage , dies wäre rechtlich über die Gewerkschaft geklärt , zwei Mitglieder gemeinsam antreten zu lassen. Aber ich war der Meinung ? Dann diese nur getrennt zur wahl zu lassen , für eine 50 % Freistellung. Daraufhin hat er unserem dabeisein den Gewerkschaftsekretär angerufen und komischerweise musste er ihm die Situation erst erklären und wusste wohl doch nichts von dem Vorhaben. ..Ebenso rief er dann einen Anwalt an. Nach dieser hitzigen Diskussion, kamen wie zu dem Schluß, nun eine vorwahl zu machen. Das heißt das gremium soll erst wählen, ob 5 100% freigestellte gewollt sind , oder 4 plus eine 50/50 stelle. Danach stellen sich dann dementsprechend die Kandidaten zur Wahl. Sollte letzteres gewählt werden,wovon ich ausgehe denn nur so kann er sein Ziel verfolgen, müssen sich alle interessierten für 50% zur wahlstellen. Somit könnte es bei mehr kanditaten theoretisch auch zu einem ungewollten Mix kommen. In dem Gespräch machte der Vorsitzende mir gegenüber eine klare ansage und sagte....egal wie gewählt wird, DU wirst nicht gewählt. . Das klang für mich nach einer wahlansage bzw. Absprache und hat mit einem demokratischen grundsatzgedanken nichts zu tun. Ich werde dennoch antreten, auch wenn er die anderen Mitglieder zu SEINER Wunschliste beeinflußt. Nun meine frage..Hatte hier auch schon mal jemand so eine Situation, oder aber einen Tipp wie man damit umgehen sollte? Denn unsere Amtsperiode beginnt dadurch mit einem Paukenschlag und wird an der konstituierenden Sitzung mächtig für Unruhe sorgen und evtl. eine Keil zwischen einzelne treiben. Dabei wollte ich nur eine ehrliche, faire und gerechte Wahl. Denn ansonsten könnte man sich die Wahl sparen und dem Vorsitz das recht einräumen sein Team um sich herum selbst zu benamen. Hat für mich nun allerdings einen faden Beigeschmack, welcher für mich nach wahlbetrug riecht. Zumal wir vorher immer 5 100% freigestellte hatten und nur jetzt diesen split gehen, weil der wunschkandidat sich nur für 50 % zur Verfügung stellen möchte. Das war jetzt lang, jedoch muss man sich ja auch ein Bild von der situation machen können. Ich hoffe ich bekomme hier nicht nur Meinungen sondern eben auch mögliche Hinweise , wie ich mich auf die Sitzung vorbereiten sollte. Danke

Viele grüße

56307

Community-Antworten (7)

N
nelchen

19.03.2018 um 15:38 Uhr

Also soweit ich weis, werden in der konstituierenden Sitzung nur Vorsitzender und Stellvertreter gewählt. Oder täusche ich mich?

P
Pjöööng

19.03.2018 um 15:49 Uhr

In der Tat dient die konstituierende Sitzung nur dazu, den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter zu wählen. Allerdings kann man glrich im Anschluss daran eine weitere BR-Sitzung abhalten in der nicht zuletzt auch über die Weltrettung beschlossen werden kann. Mit der Freistellung wird es erstmal schwierig, da diese erst nach Beratung mit dem Arbeitgeber beschlossen werden kann.

Bie 5 Freistellungen sollte das Gremium 19 oder 21 Mitglieder haben. Wenn Deine Liste weniger als vier Sitze hat, dann wird das in der Tat schwierig.

Ich würde dazu tendieren, die Bewerber für die Freistellung ganz normal aufzulisten, jeweils mit Angabe in welchem Umfang die Freistellung wahrgenommen werden kann, dann wird gewählt und so lange verteilt bis nichts mehr zu verteilen ist.

Ein höchstrichterlich abgesegnetes Verfahren gibt es meines Erachtens nicht.

S
Sascha153

19.03.2018 um 16:05 Uhr

Ja es wird erst Vorsitz etc. gewählt...Danach übernimmt der Vorsitz die Sitzung und eröffnet das stühle rücken. Also der Arbeitgeber hat 5 freistellungen genehmigt. Darf er auch dann die Personen benennen? Oder sagen wir mal Personen ablehnen, auch wenn dieser rein theoretisch gewählt wurde? Mir ging es eigentlich speziell um wahlabsprache und Einfluss des Vorsitz auf Mitglieder, welche zu der Meinung des Vorsitzenden beeinflusst werden.

C
celestro

19.03.2018 um 16:11 Uhr

"Also der Arbeitgeber hat 5 freistellungen genehmigt."

Die Zahl der freizustellenden BRM ist im BetrVG vorgeschrieben. Da gibt es nichts zu genehmigen.

"Mir ging es eigentlich speziell um wahlabsprache und Einfluss des Vorsitz auf Mitglieder, welche zu der Meinung des Vorsitzenden beeinflusst werden."

Wahlabsprachen bzw. versuchen jemanden zu überzeugen ist absolut legal.

S
Sascha153

19.03.2018 um 16:32 Uhr

Ich meinte ja auch mit ansprachen ...du wählst weil ich den im Team haben möchte und nicht Wahlwerbung für jemand zu machen im sinne qualikation etc. Und bei uns musste der arbeitgeber zustimmen, weil nach BetrVg uns nur 4 Freistellung zustehen wir jedoch 5 möchten. Aufgrund vieler internationaler Themen und Wahrnehmung übergeordnete Ämter wie konzernbetriebsrat Aufsichtsrat. ..etc. Und diese 5 stelle wurde genehmigt...

C
celestro

19.03.2018 um 16:37 Uhr

Die Freistellungen bestimmt der BR letztlich. Auch wenn der AG eine Stelle mehr genehmigt, als notwendig, sehe ich hier keine Möglichkeit, die Namen vorzuschreiben.

P
Pjöööng

19.03.2018 um 16:40 Uhr

Das Procedere ist ja in § 38 (2) BetrVG ausführlich beschrieben. Der Arbeitgeber kann demnach nicht ablehnen, er kann aber die Eiinigungsstelle anrufen.

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