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Nachbesetzung

S
Sonne10
Okt 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Kollegin verlässt unser Unternehmen bzw. die Abteilung. Die Stellenausschreibung ist bereits erfolgt und Bewerbungen sind bereits reinbekommen. Jetzt hieß es auf einmal, dass wir sparen müssen und die Stelle vorerst nicht nachbesetzt wird. Wann eine Nachbesetzung erfolgen kann, ist offen. D.h. die Abteilung soll dann also eine 30h Stelle auf 5 Köpfe aufteilen, wobei eh schon alle über ihrem Limit arbeiten. Kann der BR hier eine Nachbesetzung verlangen?

VG

32903

Community-Antworten (3)

D
DummerHund

24.10.2022 um 23:36 Uhr

Versuchen kann der BR was, aber nicht verlangen.

P
paula

25.10.2022 um 01:43 Uhr

könnt über die Personalplanung beraten. Am Ende ein stumpfes Schwert

R
Relfe

25.10.2022 um 10:51 Uhr

Der AG stellt ein, nicht der BR und wenn der AG keinen einstellten möchte, da kann der BR nichts machen, außer: keine Überstunden mehr genehmigen - das ist das einzige was ihr als "Druckmittel" habt. evt. noch "Überlastungsanzeige" beim AG machen (ob das was bringt?)

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