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Nachrücker auch auf Sitzung?

P
pauline
Jan 2018 bearbeitet

Bei den letzten BR-Wahlen wurde die ehemalige BR-Vorsitzende nur "sechste". Da unser BR nur 5 Mitglieder hat war sie raus. Jetzt behauptet sie, daß jedesmal, wenn bei einer BR-Versammlung ein Mitglied fehlt (Urlaub oder Krankheit o.ä.), sie als Nachrücker eingeladen werden muß? Ich kann das nicht glauben. Wer weiß das?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

12.07.2006 um 22:11 Uhr

@pauline Stimmt - wenn das Minderheitengeschlecht berücksichtigt wurde, ggf. auch die unterschiedlichen Listen (oder hattet Ihr eine Wahlversammlung?).

Um die Fachtermini korrekt anzuwenden und das Wissen zu mehren, sei Dir wärmstens eine Schulung empfohlen!

D
Dame

12.07.2006 um 22:12 Uhr

Hallo Pauline, ja sicher rückt sie nach, als Ersatzmitglied!
§ 25 BetrVG

K
Kölner

12.07.2006 um 22:17 Uhr

@Pauline Die "Dame" hatte bereits ein Seminar bei der W.A.F. (siehe Beitrag). Vielleicht motiviert das zusätzlich!

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