In unserem Betrieb wollte man sich Ende 2019 von einigen Mitarbeitern trennen und hat ein sogenanntes Freiwilligenprogramm angeboten. Die Mitarbeiter haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, der eine Abfindung am Ende der Beschäftigung zusichert und wurden je nach ihrer Kündigungsfrist unwiderruflich freigestellt.

Nun kommt Corona und es soll in unserem Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden. Was geschieht denn mit den Kollegen die noch freigestellt sind bis zu ihrem Beendigungsdatum? Laut BV sind solche Personengruppen von der Kurzarbeit ausgenommen. Bekommen sie denn weiterhin ihr Gehalt?