Kurzarbeit - für freigestellte Betriebsratsmitglieder?
Kann für freigestellte Betriebsratsmitglieder Kurzarbeit angemeldet werden?
Community-Antworten (6)
05.05.2009 um 13:30 Uhr
@Krise Antwort: Ja Bin auch freigestellter BRV hab der Agentur für Arbeit genau diese Frage gestellt. Eigentlich sind wir ausgenommen, da in Kurzarbeit oft mehr BR Arbeit anfällt als sonst. Aber es spricht auch nichts dagegen, das freigestellte BR auch Kurzarbeit machen. Wir machen auch Kurzarbeit, schon deswegen da wir der Meinung sind wir sitzen Alle in einem Boot.
Gruß Sanieris
05.05.2009 um 13:54 Uhr
@Sanieris
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gruß Krise
05.05.2009 um 14:57 Uhr
Ein vollfreigestellte Betriebsratsmitglied kann eigentlich nicht zur Kurzarbeit angemeldet werden, denn es ist ja von der Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung freigestellt. Die Kurzarbeit betrifft aber genau diese geschuldeten Arbeitsleistung.
Weiter die Kosten der BR-Arbeit, hierzu zählt auch der Lohn/ das Gehalt eines freigestellten Betriebsratsmitglied hat gem. BetrVG der AG und nicht die Sozialkassen, also die Allgemeinheit/ der Steuerzahler zu tragen.
Gleiches gilt für teil freigestellte Betriebsratsmitglieder, für diesen Zeitraum der Freistellung.
BRM welche nicht freigestellt sind können selbstverständlich KUG. Aber die KUG ist kein Verhinderungsgrund. Also muss das BRM in KUG seinen Mandatspflichten weiter nachkommen und diese Zeit ist aus der KUG heraus zu nehmen.
06.05.2009 um 11:26 Uhr
@ diealte Theorie und Praxis sieht oft anders aus. Vom Rechtlichen hast Du ja Recht. Die Agentur für Arbeit überprüft ob KUG genehmigt wird oder nicht. Es wurde genehmigt !!!
Und ich habe im beisein des Prsonalchefs und des 2. freigestellten BR genau diese Frage gestellt (ob freigestellte BR Kurzarbeit machen können) Laut Agentur geht es !!!
Und wir sind auch in Kurzarbeit, schon aus Kolligialität gegenüber unserer MA.
Gruß Sanieris
06.05.2009 um 14:05 Uhr
@Sanieris
also was hat denn das mit Solidarität zu tun? Verlangst Du auch von einem Rechtsanwalt der Deine auch Interessen er soll seinen Job aus Solidarität schmeissen wenn Du gekündigt wurdest? KUA ist dazu gedacht, Arbeitsmangel zu kompensieren. Und über Arbeitsmangel können wir uns als BR´s ja wohl in dieser Zeit nicht beklagen. Wir haben auch KUA. Wir haben aber dem AG sofort klargemacht, dass mind. 1 BR Mitglied immer anwesend ist, denn wir wollen für unsere Kollegen immer ansprechbar sein. Wir haben auch noch nie was negatives von den Kollegen gehört (im Gegenteil).
07.05.2009 um 14:22 Uhr
@micBR Bei uns ist auch immer ein BR natürlich für die MA im BR Büro erreichbar ! Wir gehen versetzt in Kurzarbeit. Aber jeder geht in Kurzarbeit! Und jeder der in Kurzarbeit ist trägt dazu bei, die Umsatzeinbrüche zu mildern. Und auf alle Schultern gleich zu verteilen. Oder ist es besser wenn einige MA 6 Tage Kurzarbeit haben und andere 0 Tage ? In dieser Wirtschaftskrise sollten Alle zusammen helfen um best möglich die Zeit zu überstehen. Und als BR sollte man auch seinen Teil dazu beitragen !
Das ist meine Meinung dazu, wer anderer Meinung ist soll das sein. Jedem das seine !
Gruß Sanieris
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