Ich bin Betriebsrat einer Betriebsstätte mit < 20 AN. Unternehmensweit soll Kurzarbeit eingeführt werden. Wir sind _nicht_ tarifgebunden.
Der AG lehnt eine Aufstockung des Lohnes grundweg ab, mit dem Argument, dass der Sinn des KuG damit wohl nicht getroffen wäre
und hier möglicherweise die AAgentur eine Zahlung des KuG dadurch ablehnen könnte. Soweit ich aber weiss, gibt es diese Regelung für IGMetall-
vertretene Unternehmen sehr wohl, ohne dass dies Auswirkung auf die Zahlung des KuG hat.
1. stimmt das?
Wir arbeiten derzeit an einer Betriebsvereinbarung und der AG will hier im Falle, dass kein KuG gezahlt wird und er dieses zu verantworten hätte auch nur den fiktiven KuG-Anteil zahlen.
2. Sieht die Rechtslage in diesem Fall nicht eigentlich so aus, dass der AG dann verpflichtet ist den vollen Lohn zu zahlen? Solange wir der vom AG gewünschten Regelung nicht zustimmen.
Derzeit arbeite ich in der Hauptsache allein daran. Aber in eventuellen Verhandlungen möchte ich nur ungern alleine 3 rhetorisch ausgebildeten Managern gegenübersitzen. Wir haben keine Ersatzmitglieder mehr.
3. Habe ich die Möglichkeit aus den Reihen der betroffenen MA jemanden mit ins Boot zu holen? Und hat dieser jemand dann auch einen erweiterten Schutz?