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Betriebsvereinbarung zur Regelung der Zeiterfassung

P
Pittimaus
Nov 2016 bearbeitet

Hallöchen, meine Lieben, der GF hat dem BR einen Entwurf zur Einführung der elektr. Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Wir sind MA in einem riesigen Klinikum und tragen natürlich "Schwesterntracht". Die Umkleidekatakomben befinden sich im tiefsten Keller, demzufolge sind weite Wege zurückzulegen. Das Umziehen am Arbeitsplatz ist verboten. Im Entwurf steht nun: "Für Wegezeiten zwischen Terminal und Arbeitsplatz wird ein Abzug vom Arbeitszeitkonto von 5 Minuten automatisch vorgenommen." Kann sich mal bitte einer dazu äußern. Sag schon mal Danke.

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Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

01.04.2009 um 20:55 Uhr

@Pittimaus Also Beginn und Ende der Arbeitszeitzeit (ob am "Werkstor" oder am Arbeitsplatz) ist nciht gesetzlich geregelt. Hier legt der Gesetzgeber die Verantwortung in die Hände der Tarif- oder Betriebsparteien.

Es gibt verschiedene Sichtweisen diesbezüglich. Eine ist (mein persönlicher Favorit, was aber nichts heißen muß), dass wenn ein AN im "Einzugsbereich" des AG ist, er schon seine Arbeitsleistung anbietet. Soll heißen, wenn man am Eingangstor stempelt, kann auf dem Weg zum Arbeitsplatz immer ein Vorgesetzter oder ein anderer Kollege kommen und betriebliche Fragen an mich haben. IMHO ist ab Stempelung Arbeitszeitbeginn. Wie sowasw in der Pflege ist, kann ich nciht wirklich beantworten, da es da durchaus Unterschiede zu herstellenden Betrieben geben kann. Ich versuche das Pferd jetzt mal anders rum aufzuzäunen: Was spriocht dagegen die Stempeluhr zu verlegen (eine pauschale Kürzung der Arbeitszeit halte ich für wenig sinnvoll, da ja nciht alle den gleichen Weg zum Arbeitsplatz haben - gerade in großen Betrieben! Der AG kommt mit den Kosten dieser Möglichkeit - die sind aber nciht relevant in meinen Augen. Sein Problem. Weiterhin könnte man sich eine dezentralisierung der Umkleideräume überlegen - näher an der Station und viele mehr davon... Eine allgemeingültige Antwort wirst du hier wohl nciht bekommen - leider.

Gruß DJ

PN
PT Netty

02.04.2009 um 11:54 Uhr

Hallo Pittimaus, schau dir mal : www.konfliktfeld-Pflege Thema Arbeitsrecht Arbeitszeit Rüst- und Wegezeiten an. Darin findest du die Möglichkeit dir das BAG Urteil hierzu anzusehen. Nimm dir Zeit dafür und lies es ganz. Vielleicht ist ja was dabei, was sich nutzen lässt. Wir haben ungefähr das gleiche Problem Gruß PT Netty

W
w-j-l

02.04.2009 um 12:09 Uhr

Pittimaus, wo soll denn das Terminal stehen? Am Eingang? An den Umkleidekabinen? Arbeitsplatznah?

Wer sagt, dass ihr diesen Entwurf akzeptieren müßt? Ihr könntet euch ja auf den Standpunkt stellen, dass falls die Tracht nicht außerhalb des Krankenhauses getragen werden darf (Hygiene?), bereits mit Anlegen der Tracht der Arbeitsbeginn stattfand, und ein Abzug deshalb nicht statthaft sei. Wenn ihr euch zu diesem Punkt nicht einigen könnt, dann gibt es genau für solche Fälle die Einigungsstelle. Die ist dazu da, ihr Ermessen im Rahmen von Gesetzen,Tarifverträgen und Rechtsprechung auszugestalten.

Ich würde mich auch gegen die Pauschalierung wenden. Sucht für die Verhandlung einfach Beispiele von AN (z.B. Pforte, Hausmeister?) die dadurch benachteiligt würden.

Bei uns hat diese Diskussion vor vielen Jahren dazu geführt, dass der AG zumindest an den Eingängen der Gebäude zusätzliche Terminals installiert hat. Heute ist es aber auch plötzlich kein Thema mehr, ob die AN am Geländeeingang, am Parkhausausgang oder am Gebäudeeingang stempelt.

B
birwein

02.04.2009 um 21:27 Uhr

Hallo Pittimaus, wir hatten das gleiche Problem. Bei uns gilt der TVöD, der schreibt, das Wege- und Umkleidezeiten nicht zur Arbeitszeit zählen und der Ag kann die Zeiten dazuzählen, muss aber nicht. Unser AG wollte da auch sparen, haben dann mit ihm genau die Zeiten festlegen wollen, welche der einzelne Mitarbeiter bis zum Arbeitsplatz (Station )benötigt das war ihm dann zu aufwendig. Wir haben in den einzelnen BVen der Stationen Umkleidezeiten vereinbart, die zur Arbeitszeit zählen Gruß birwein

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