Hallo!

In unserer Betriebsvereinbarung Arbeitszeit steht, dass die Kernarbeitszeit von 9-16 Uhr für bestimmte Abteilungen gilt. Rahmenarbeitszeit ist 7-20 Uhr. Jetzt wünscht die GL, dass an zwei Tagen die Abteilungen bis 17 Uhr mit mindestens einem Mitarbeiter aus Kundenservicegründen besetzt sein müssen.

Kann sie dies forden, obwohl eine Anwesenheit in der Rahmenarbeitszeit meines Wissens nicht verpflichtend ist?

Danke