Unser Arbeitgeber hat uns eine neue Betriebsvereinbarung vorgelegt. Davon erstmal nur ein Punkt "Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie jede Arbeitszeitunterbrechung über die Zeiterfassung zu führen. Dabei ist er verpflichtet für die Arbeitszeitunterbrechung das nächste Zeiterfassungsterminal zu nutzen". Verstöße gegen diese Vorschrift haben arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge.

Einige Mitarbeiter haben so einen Weg zur Kantine von bis zu mind. 4 Minuten. Andere benötigten nur 10 Sekunden. Dadurch werden einige Mitarbeiter benachteiligt. Ist dieses gesetzlich in Ordnung ?