Betriebsvereinbarung Zeiterfassung - Weg zur Kantine ungerecht - was tun
Unser Arbeitgeber hat uns eine neue Betriebsvereinbarung vorgelegt. Davon erstmal nur ein Punkt "Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie jede Arbeitszeitunterbrechung über die Zeiterfassung zu führen. Dabei ist er verpflichtet für die Arbeitszeitunterbrechung das nächste Zeiterfassungsterminal zu nutzen". Verstöße gegen diese Vorschrift haben arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge.
Einige Mitarbeiter haben so einen Weg zur Kantine von bis zu mind. 4 Minuten. Andere benötigten nur 10 Sekunden. Dadurch werden einige Mitarbeiter benachteiligt. Ist dieses gesetzlich in Ordnung ?
Community-Antworten (1)
04.06.2005 um 00:12 Uhr
Mir fällt zu diesem Problem nur eine Rechtsgrundlage ein: Das Gleichbehandlungsprinzip. Eine Lösung könnte sein, dass der Arbeitgeber vor der Kantine ein eigenes Zeiterfassungsgrät installiert. Die BV müßte in diesem Fall natürlich präzisiert werden.
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