Hallo BR-Kollegen!
Inwieweit ist der BR in der Mitbestimmung bei Anträgen auf Altersteilzeit von mehreren Kiollegen. Kann der AG hier Nasenentscheidungen treffen?
Wir unterliegen keinem Tarifvertrag und es gibt auch keine Betriebsvereinbarung, die eine Regelung vorsieht.
Bei einem MA wurde der Antrag aus wirtschaftlichen Gründen im letzten Jahr abgelehnt und auf einen erneuten Antrag in der 2. Hälfte diesen Jahres vertröstet. Jetzt meint aber die GL, einen ihrer angestellten Gesellschafter in Altersteilzeit schicken zu können, der letztes Jahr noch gar nicht daran dachte. Wir sind der Meinung, das der 1. Kandidat aus dem normalen Angestelltenbereich Vorrang hat, zumal vom Gesundheitsfaktor auch vorzuziehen ist. Lebensalter beider ist 58. Unser Betrieb hat ca. 28 Angestellte.

Danke schon mal für Eure Hilfe!