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Altersteilzeit - Mitbestimmung?

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Pixeljaeger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen! Inwieweit ist der BR in der Mitbestimmung bei Anträgen auf Altersteilzeit von mehreren Kiollegen. Kann der AG hier Nasenentscheidungen treffen? Wir unterliegen keinem Tarifvertrag und es gibt auch keine Betriebsvereinbarung, die eine Regelung vorsieht. Bei einem MA wurde der Antrag aus wirtschaftlichen Gründen im letzten Jahr abgelehnt und auf einen erneuten Antrag in der 2. Hälfte diesen Jahres vertröstet. Jetzt meint aber die GL, einen ihrer angestellten Gesellschafter in Altersteilzeit schicken zu können, der letztes Jahr noch gar nicht daran dachte. Wir sind der Meinung, das der 1. Kandidat aus dem normalen Angestelltenbereich Vorrang hat, zumal vom Gesundheitsfaktor auch vorzuziehen ist. Lebensalter beider ist 58. Unser Betrieb hat ca. 28 Angestellte.

Danke schon mal für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (5)

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Pixeljaeger

31.03.2009 um 21:56 Uhr

Hallo Carrie!

Trifft nicht ganz meine Frage! Mir geht es vor allem um die Personenauswahl. Hast Du vielleicht noch andere Infos?

Pixeljaeger

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Lotte

31.03.2009 um 22:06 Uhr

Admin, wie breit soll mein Bildschirm denn noch werden, dass die einzelnen Beitragsfenster von der Breite her hier noch reinpassen?

Pixeljaeger, würde mich am § 75 BetrVG entlanghangeln, mit dem AG ins Gespräch kommenund den AN eventuell motivieren, individualrechtlich etwas zu unternehmen. Da Ihr keine BV habt, sehe ich Schwierigkeiten, den kollektiven Bezug herzustellen.

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pirat

31.03.2009 um 22:09 Uhr

@Pixeljaeger, da mit der Altersteilzeit eine Veränderung von Lage und Verteilung der Arbeitszeit verbunden ist, kann – wenn eine Vielzahl von MA betroffen ist – das Mitbestimmungsrecht des BR nach § 87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG greifen... Optimal wäre es, dies in einer BV zu regeln.

D
DonJohnson

31.03.2009 um 22:18 Uhr

Lotte Also bei mir paßt alles drauf - auch kein widescreen. Vielleicht solltest du den Zoom raus nehmen, aber frag mich nciht nach der tastenkombination ;-)))

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