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Verhalten Vorarbeiter

NB
Neuer Betriebsrat
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

folgender Sachverhalt:

Ein Vorarbeiter hat in der Vergangenheit gegenüber Mitarbeiter/in in der Schicht sich sehr schlecht benommen. Überwiegend in seinem Umgangston oder Führungsverhalten. Für diese Verhalten ist er auch geahndet worden. Jetzt passierte wieder das gleiche. Der Vorarbeiter hat ein BR-Mitglied unter mehreren Zeugen mit den Worten Du bist eine null und der Betriebsrat kann mich mal beleidigt. Dieser Vorfall ereignetete sich nach dem der Vorarbeiter einige Kollegen/in in der Schicht massiv angeschrieen hat. Der Betriebsratskollege hat versucht, den Vorarbeiter hinzuweisen, dass er auf seinen Tonart achten soll.

Nach dem der BR-Kollege diesen Vorfall dem Betriebsrat bekannt gegeben bzw. sich offiziell beschwert hat, hat der Betriebsrat den Arbeitgeber aufgefordert diesen Vorfall zu klären und Maßnahmen einzuleiten damit dies nicht erneut passiert. Inzwischen ist die Aufklärung abgeschlossen. Der Arbeitgeber hat den Vorarbeiter letztmalig abgemahnt.

Wir als Betriebsrat sind mit dieser Entscheidung nicht zufrieden. Nach unserer Auffassung muss dem Vorarbeiter die Funktion weggenommen werden. Was haben wir an Möglichkeiten dies zu erreichen.

Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (4)

S
STAN001

20.03.2009 um 14:37 Uhr

Ihr könnt (meines Wissens nach) nur auf eventuell weitere Abmahnungen hinweisen. Letztendlich ist aber auch der Vorarbeiter ein MA, den ihr vertretet. Vielleicht hilft es ja, den betreffenden Kollegen einmal offiziell ins BR-Zimmer zu bitten und ihm dort die Position des BR darlegt! Wenn er sich nicht ändert, dann ist er nicht mehr länger ein "Kollege" für den der BR eintreten wird - auch nicht bei Kündigung durch den AG!

K
Kölner

20.03.2009 um 14:42 Uhr

@Neuer Betriebsrat Der AG kann immer noch die AN so einsetzen, wie er es für richtig hält oder duldet. Ihr habt doch Eure Meinung kundgetan. Demnach ist doch damit zu rechnen, dass der Kollege bald seine Sachen packen kann, weil er gekündigt wird.

K
Kriegsrat

20.03.2009 um 16:04 Uhr

ihr könntet euch mal den § 104 BetrVG in verbindung mit dem § 75 anschauen....

W
Waschbär

20.03.2009 um 16:12 Uhr

@Neuer Betriebsrat, nach meiner meinung könnt ihr nur dem Ag Schriftlich mitteilen das er sein Verhelverhalten nicht ändert das sich immer mehr mitarbeiter beschweren und auf abhilfe drängen.

bitte bewart die Korespondens gut auf, sie könnte noch wichtig werden.

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