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Fragen zu Urlaubszeiten und das Verhalten am Arbeitsplatz

V
Vampire2707
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem in unserem Unternehmen! Um ehrlich zu sein, ist das Problem eine langjährige (ca. 30 Jahre im Unternehmen) aber leider mittlerweile sture Mitarbeiterin aus der Zentrale.

Fall1) Die Dame nimmt ohne Rücksicht auf kinderreiche Familienmitglieder Urlaub im Schulferienzeitraum. Die Damen, die wiederum Kinder haben, haben kaum die Möglichkeit Ihren Urlaub in den Sommer- respektive Winterferien zu verbringen, weil der Urlaub i.d.R. bereits gebucht wurde.

Frage 1) Gibt es eine gesetzliche Regelung, dass Mitarbeiter die Kind und Kegel zuhause sitzen haben, bevorzugt werden dürfen in der Vergabe der Urlaubszeiträume? Ich habe im Bundesurlaubsgesetz geschaut, konnte aber nichts finden oder habe eventuell überlesen.

Fall 2) Die Dame aus der Zentrale weigert sich mit Ihrer Vertretung zu reden und will nur über einen "Vermittler" (in diesem Fall Personalchef) Informationen bezüglich Krankheit oder ähnlichem weitergeben. Warum sie dies macht sagt sie nicht!

Frage 2) Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung oder ähnliches was, ich sage mal, der Dame vorschreibt mit Ihrer Kollegin zu sprechen?

Ich danke für jede Hilfe!

Der "Vampire"

3.13807

Community-Antworten (7)

K
Kölner

31.08.2006 um 18:04 Uhr

@Vampire2707 Frage 1: BR sollte handeln. Grundlage § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG oder alles so lassen, wie es ist! Frage 2: Hier sollte der AG aufgefordert werden, zu handeln. Beschwerderecht der anderen AN'in ist auch noch möglich.

Die Einigungsstelle könnte übrigens nicht angerufen werden. ;-)

FB
Frank B.

01.09.2006 um 09:22 Uhr

Wieso nicht? Kölner

F
Fayence

01.09.2006 um 10:51 Uhr

Frank B.,

Kölners Hinweis bzgl. der Einigungsstelle bezieht sich auf die Durchsetzung individueller Ansprüche! Denn um diese geht es vornehmlich in der Fragestellung.

A
Angi1

01.09.2006 um 11:26 Uhr

Hallo Vamire2707,

im Fitting steht zu § 87 Abs. 1 Punkt 5. "Das MBR beginnt mit der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze. ..... Werden keine Betriebsferien vereinbart, müssen allgemeine Urlaubsgrundsätze aufgestellt werden. Es können auch Grundsätze vereinbart werden, wie zu verfahren ist, wenn mehrere ArbN zur gleichen Zeit Urlaub wünschen (ArbN mit schulpflichtigen Kindern während der Ferien......)" RN 205 Wird zwischen AG und ArbN bezüglich der endgültigen Festlegung der zeitlichen Lage des Urlaubs kein Einverständnis erzielt (insb. weil mehrere AN gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, ..... Das MBR besteht in jedem Einzelfall. Können sich ArbG und BR nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle. Auch sie ist an den § 7 Abs. 1 BUrlG festgelegten Grundsätze gebunden."

MfG Angi1

S
spider

01.09.2006 um 11:51 Uhr

Vampire2707, ließ dir mal Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs.2 durch. Soziale Gesichtspunkte (z.B. Kinder) sind zu berücksichtigen.

K
Kölner

01.09.2006 um 15:20 Uhr

@spider Du meinst ganz sicher § 7 Abs. 1 BUrlG...

@Angi1 Wenn es keinen Streit gibt, muss ein BR auch nichts regeln!

S
spider

01.09.2006 um 15:30 Uhr

Ja, natürlich. Sorry

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