ist es möglich,das ein gringfügigbeschäftigter 6 wochen auf sein geld warten muß?
habe an 1. juli 09 meine arbeit aufgenommen,in einer bekannten brotfirma,nach anfrage wurde mir mitgeteilt,das nur am 15. eines monats ausgezahlt wird.
es sei ja ein großes unternehmen ,so das es nicht möglich ist einen halben monat,sprich 14 tage auszuzahlen,aber zum 15.08.2009 würde ich mein obulus bekommen.
das sind unzumutbare zustände,(ausbeutung,mit der not anderer noch ein geschäft machen).
informiert wurde ich nicht,das es so gehandhabt wird.
bis heute habe ich kein dokument,das ich bei dieser firma beschäftigt bin.
keine vereinbarung über eine probezeit,geschweige über eine gegenseitige kündigungsfrist.
armes deutschland!!!