Arbeitsplan = Schichtplan Mitbestimmung des BR ?
Im meiner Abteilung wird ein Arbeitsplan für 14 MA von unserer Führungskraft eingeführt. Dieser soll zu einer totalen Arbeitsplatzrotation führen und soll sehr unterschiedliche Arbeitsbeginne und enden enthalten 06.00 Uhr - 19.00 Uhr.
Die bestehende Betriebsvereinbarung - Gleitzeit - regelt diesen Bereich nicht im geschriebenen Worten.
Es gibt MA mit 35 und 40 Stunden Verträgen. Die Gleitzeit umfasst 36h - und + .
Die MA in dieser Abteilung haben recht unterschiedich hohe Gleitzeitkonten von -6 - + 37h.
Frage: Ist der Arbeitsplan Mtbestimmungspflichtig - also ein Schichtplan in Sinne des rechtlichen Status?
Community-Antworten (2)
20.03.2009 um 07:54 Uhr
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen. Danach erfasst das Mitbestimmungsrecht nicht nur die Frage, ob im Betrieb in mehreren Schichten gearbeitet werden soll, sondern auch die Festlegung der zeitlichen Lage der einzelnen Schichten und die Abgrenzung des Personenkreises, der Schichtarbeit zu leisten hat. Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten BAG vom 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
20.03.2009 um 07:55 Uhr
Wenn Du BR bist habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG. Wie der Plan heissst ist völlig egal. Entscheidend ist dass er den Beginn und das Ende der täglichen Arbeit inkl. der Pausen(?) regelt, verteilt auf die Wochentage.
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