Im meiner Abteilung wird ein Arbeitsplan für 14 MA von unserer Führungskraft eingeführt. Dieser soll zu einer totalen
Arbeitsplatzrotation führen und soll sehr unterschiedliche Arbeitsbeginne und enden enthalten 06.00 Uhr - 19.00 Uhr.

Die bestehende Betriebsvereinbarung - Gleitzeit - regelt diesen Bereich nicht im geschriebenen Worten.

Es gibt MA mit 35 und 40 Stunden Verträgen. Die Gleitzeit umfasst 36h - und + .

Die MA in dieser Abteilung haben recht unterschiedich hohe Gleitzeitkonten von -6 - + 37h.

Frage: Ist der Arbeitsplan Mtbestimmungspflichtig - also ein Schichtplan in Sinne des rechtlichen Status?