Erstellt am 31.12.2011 um 14:00 Uhr von gironimo
Schichtpläne unterliegen der Mitbestimmung - also kann der BR auch einen Plan ablehnen. Du hättest den BR vielleicht über Deine Beweggründe informieren sollen. Wer keine Informationen über plötzliche Änderungen hat, entscheidet dann oft "falsch".
Wenn aber beim BR selbst alles drunter und drüber läuft ist das schon schlecht. Da lässt sich auf die Schnelle nichts dran machen. (Hier käme die nächste BR-Wahl ins Spiel u.s.w.)
Ich schlage vor: Du schreibst in zwei / drei Sätzen, dass Du aus persönlichen Gründen um eine Abweichung von der bisherigen Planung bittest (und diese dann so und so aussehen soll) und schickst dieses Schreiben (auch E-Mail) an die Personalabteilung, den Vorgesetzten u n d den BR gleichzeitig mit der Bitte um Zustimmung.
Erstellt am 31.12.2011 um 17:44 Uhr von rainerw
@gironimo
Das Problem hier scheint wohl zu sein das der BRV dies im Alleingang entschieden zu haben scheint (so erlese ich es zumindest). In dem Fall würde ich sagen das die Entscheidung den MA den Wechsel die Wochenendarbeit zu verwehren so keine Gültigkeit hat.
Erstellt am 01.01.2012 um 14:10 Uhr von peanuts
"Bei uns gibst generell Sonntag Arbeit mir steht auch zu oder??"
Willst Du Sonntags arbeiten, um Zulagen zu erhalten?
Du schreibst, dass Du aus gesundheitlichen Gründen nur von Mo-Fr in der Tagschicht eingesetzt wirst.
Ist in Eurem Betrieb vorgesehen, dass in dieser reinen Tagschicht nur Mo-Fr gearbeitet wird?
Erstellt am 01.01.2012 um 16:30 Uhr von Laffo
@ORTEGAFFM
gehe zu deinem Chef & frage ihn höflich, mit welcher Begründung dein Schichtplan vom BR abgelehnt wurde. Dann schlägst du deinem Chef auch noch vor,dass er zu dieser Ablehnung den Gremiumsbeschluss sehen möchte...
Wann bekommt der BR die Schichtpläne vorgelegt?Wie lange im voraus sind eure Schichtpläne erstellt?
Erstellt am 01.01.2012 um 16:48 Uhr von Kölner
@Laffo
Ja nach Lage der Dinge hat der BR nicht nur gut, sondern auch gesetzlich sauber die Sonntagsarbeit des Kollegen abgelehnt.
Bevor nicht eine Antwort auf 'peanuts' Frage gegeben worden ist, kann man hier alles Mögliche raten, es wird nicht zum Ziel führen.
Erstellt am 01.01.2012 um 19:09 Uhr von rainerw
@Kölner
Meiner Meinung nach hat der Fragesteller die Antworten im Eingangsthread schon gegeben.
Frage1: Willst Du Sonntags arbeiten, um Zulagen zu erhalten?
Der Fragesteller will einen Freitag frei haben und bietet an dafür an 2 Sonntagen zu kommen.
Frage2: Du schreibst, dass Du aus gesundheitlichen Gründen nur von Mo-Fr in der Tagschicht eingesetzt wirst.
Ist in Eurem Betrieb vorgesehen, dass in dieser reinen Tagschicht nur Mo-Fr gearbeitet wird?
Nach paar Tage später mein Schichtplan war wieder geändert worden und gleiche wie alter Schichtplan geworden.
Erstellt am 01.01.2012 um 20:18 Uhr von kunzundhinz
Sollte der BRV ohne ordnungsgemäßen Beschluss gehandelt haben, also den neuen DP abgelehnt haben ist dieses nicht gültig. Hier sollte man daher mit dem AG reden ob nicht inzwischen hier eine fiktive Zustimmung durch Fristablauf eingetreten ist.
Weiter würde ich das Gnaze dann auch einmal bei der nächste Betiebsversammlung ansprechen. Also auch wei es kommen kann, dass der BRV eigemächtig ohne gültige Beschlüsse handelt und gegen den Willen der AN ohne diese vorher einmal anzusprechen und nach ihren Gründen zu fragen. Weiter auch einmal die Koll. fragen, WOLLEN wir so etwas ?? Wollen wir einen solchen BR/BRV noch??
Erstellt am 01.01.2012 um 21:03 Uhr von Kölner
@kunzundhinz
Wollen wir hoffen, dass nicht das MuSchG greift...
Erstellt am 01.01.2012 um 21:31 Uhr von kunzundhinz
Kölner
...Wollen wir hoffen, dass nicht das MuSchG greift...
Selbst wenn ändert es erst einmal nichts. Dann müsste der AG aber ja wissen, dass ein Beschäftigungsverbot ge, § 8 besteht welches zu beachten ist. Sollte der aber hier greifen, so hätte der BR hier einen Beschluss fassen müssen und auf dieses hinweisen und darauf berufend die Änderung ablehnen.
Doch auch hier der BR und nicht der BRV.
Doch das der Fragesteller selbst BR war sollte er ja eigentlich einiges wissen. Vielleicht gibt es hier aber auch ein Problem aus früheren BR-Zeiten oder weil einer nicht mehr gewähöt wurden-
Es gibt LEIDER so einige BRV welche denken und so handeln als wären sie alleine zuständig und die Gremien eigentlich als unnötig ansehen.
Erstellt am 01.01.2012 um 21:47 Uhr von Kölner
@kunzundhinz
BRV können durch ein Gremium/GO ermächtigt worden sein...OHNE Probleme!
Wenn Du das MuSchG und mithin § 8 MuSchG kennst, dann hätte der BRV ja völlig richtig gehandelt.
Dem Grunde nach ist das Verhalten des BRV aber auch völlig egal. Der AG hat den gewünschten Dienst - trotz Widerspruch - eben nicht umgesetzt. Ansprechpartner ist und bleibt also der AG...
Erstellt am 01.01.2012 um 23:32 Uhr von rainerw
@Kölner
Selbst wenn in dem vorliegendem Fall keine Änderung mehr eintreten kann oder sollte die zu Gunsten des/der MA ausfällt, so ginge es hier um das Zukünftige. Hier denke ich mal hat hinzundkunz es schon treffend dargelegt.
Erstellt am 01.01.2012 um 23:37 Uhr von Kölner
@rainer
Das ist völlig unerheblich. Der Fragesteller regt sich über den BR auf, der nicht Dienstplangeber ist. Die Kontrollfunktion liegt zwar beim BR (oder BRV) - mehr nicht. Der Aufreger/Adressat ist der Falsche.
Erstellt am 01.01.2012 um 23:49 Uhr von rainerw
@Kölner
Insoweit gebe ich Dir ja recht. Aber es ist nun mal so gewesen das der AG zunächst der Bitte der/des MA statt gegeben hat und erst nach der zweifelhaften Ausage des BRV diesen Schichtplan nochmals geändert hat.
Notfalls würde ich als MA darüber mal mit dem Chef reden wenn mir der BR keine ausagekräftige Begründung nennen kann warum er dagegen ist. So könnte vielleicht auch zu Tage kommen ob es wirklich eine Entscheidung des BR ist oder aber nur des BRV´s.
Erstellt am 02.01.2012 um 12:01 Uhr von gironimo
Für eine schnelle Hilfe kann es nur so gehen, dass man mit allen Beteiligten Kontakt aufnimmt.
Außerdem wissen wir nicht, ob der BRV nicht doch völlig korrekt gehandelt hat. Der BR kann ja Bandbreiten beschlossen haben, an Hand derer der BRV einen Dienstplan prüft und für korrekt ansehen kann oder eben nicht (wie kölner ja schon schreibt).
Erstellt am 02.01.2012 um 17:14 Uhr von peanuts
Was für eine müssige Diskussion ...
Zur Erinnerung einmal die Kernaussagen des TE.
"Wir arbeiten mit dem Schichtplan und aber ich arbeite aus gesundheitlichen Gründen nur Tragschicht also Montag bis Freitag.
...
Ich fühle mich diskriminiert und Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen Gleichbehandlung gibt im Betrieb..
...
Bei uns gibst generell Sonntag Arbeit mir steht auch zu oder??"
Ich kann aufgrund der mageren Angaben KEINEN ANSPRUCH auf Sonntagsarbeit erkennen ...
Erstellt am 02.01.2012 um 18:27 Uhr von rainerw
@peanuts
Über einen Anspruch hat ja auch nie niemand geschrieben.
Erstellt am 05.01.2012 um 10:06 Uhr von edelweis
@ORTEGAFFM
Ich frage mich bei diesem Beitrag, unabhängig davon, wer was entschieden und der GF mitgeteilt hat, was Du unter Gleichbehandlung verstehst? Du machst ja bereits eine Ausnahme:- trotz Mehrschicht-Betrieb wird von Dir nur Frühschicht geleistet(wenn auch aus gesundheitlichen Gründen). Die zweite Ausnahme zielt auf freie Freitage ab, ohne Begründung. Was wäre, wenn jeder der Kollegen dies im Rahmen einer echten Gleichbehandlung auch freie Freitage fordern würde? Wer würde freitags arbeiten?
Richtig ist, der BR sollte für alle Mitarbeiter da sein, nicht nur für die Sonderwünsche einzelner.