Info BR Tätigkeit auf Schichtplan
Moin Moin...;) Frage....was darf der Abteilungsleiter auf einem Schichtplan vermerken und was nicht... Es dreht sich darum...darf dieser auf den Schichtplänen bei Seminarbesuchen...bzw bei BR Tätigkeit die Info bei der entsprechenden Person vermerken.... zB Herr Mustermann eine Wo ...BR Ich für meinen Teil bin froh das es vermerkt wird....das sehe ich moralisch auch als unbedenklich...da man ja für diese Tätigkeit gewählt worden ist;) Aber wie sieht es gesetzlich aus???
Community-Antworten (1)
20.02.2011 um 14:20 Uhr
Servus, Schufty
solange es dem Abteilungsleiter niemand verbietet, kann er alles Mögliche auf den Schichtplan schreiben
Gründe, weshalb man sich überlegen könnte, dagegen vorzugehen wären z.b. die Grundsätze der Datensparsamkeit im BDSG man könnte sich auf den Standpunkt stellen, diese Information wäre auf einem Schichtplan nicht nötig man könnte sich auf den Standpunkt stellen, er will die BR-Tätigkeit in Misskredit bringen, indem er Freistellungen in einer Art und Weise publik macht, die geeignet ist, dem BR schaden zu wollen (falls sich in der Belegschaft die Ansicht breit macht, schaut euch die faulen BR's an, ständig auf Lehrgang oder freigestellt, keine Lust mehr auf "richtige Arbeit")
grundsätzlich sehe ich das aber genau so wie du wir hatten zusätzlich noch die Lehrgangsbesuche/geplante BR-Tätigkeit an unserem schwarzen Brett veröffentlicht man hat ja nichts zu verbergen und die Belegschaft soll ja auch wissen, daß man sein Amt ernst nimmt und sich das dazu nötige Wissen aneignet bzw. Aktivitäten im Sinne der Belegschaft unternimmt
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