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Abmahnung-Gegendarstellung durch den Betriebsrat

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Stern58
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle die mir evtl. antworten! Ein MA bekam eine Abmahnung wegen nichterreichten Verkaufzielen, in den Monaten Januar und Februar. Der MA hat von seinem Recht gebrauch gemacht und dem BR schriftlich eine Beschwerde eingereicht, mit der Bitte ihn zu unterstützen. Nun meine Fragen: Ist es überhaupt zulässig wegen 2 schlechten Verkaufsmonaten eine Abmahnung zu erteilen? Mit welcher Begründung kann der BR eine Gegendarstellung schreiben? Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (4)

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Kriegsrat

19.03.2009 um 21:15 Uhr

  • der arbeitgeber kann wegen jedem furz eine abmahnung erteilen, wenn er will
  • ob sie wirksam ist, ist eine andere frage (schlechtleistung?)
  • der br schreibt keine gegendarstellung, sondern evtl nur der AN
  • der br stellt nur fest, ist die beschwerde berechtigt oder nicht ich rate immer, abmahnungen ruhen zu lassen im falle einer kündigung muß nämlich der AG im kündigungsschutzprozeß die rechtmässigkeit nachweisen
S
STAN001

19.03.2009 um 21:31 Uhr

Stimme da kriegsrat zu! Immerhin gibt man dem AG Munition in die Hand, wenn man "gegendarstellt", weil dann der AG zur Not "Beweise" sammelt und sucht, weil er an der Gegendarstellung schon erkennen kann, dass sich ein AN wehren wird, wenn es zur Kündigung mit Hilfe der Abmahnungen kommen sollte... Dem AN aber bringt eine Gegendarstellung keine Vorteile, wenn man von der "persönlichen Genugtuung" mal absieht...

L
Lotte

19.03.2009 um 21:59 Uhr

Stern, ergänzend zu meinen Vorschreibern: Eine Gegendarstellung für die eigenen Akten zu Hause macht Sinn, damit man sich später, im Fall des Falles, noch an die Gegebenheiten erinnert.

L
Laffo

19.03.2009 um 22:21 Uhr

... & diese kann man dann im ,falls notwendig,Kündigungsschutzprozess vorlegen. Dann hat der AG ein noch erheblicheres Problem seiner Beweisführung,da er sich höchstwahrscheinlich nicht mehr an die Ereignisse erinnern kann.

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