Darf der Betriebsrat eine Abmahnung aussprechen?
Guten Tag Kollegen
Wir haben im Betrieb einen Vorgesetzte, der nur schreit, Mitarbeiter beleidigt, abfällig über ausländische Mitarbeiter redet, kurz gesagt, er benimmt sich komplett daneben und verstößt täglich gegen § 75 BetrVG.
Der BR hatte schon Gespräche mit der Geschäftsleitung, die Probleme sind denen bekannt, ebenso mit der Personalabteilung, denen ist das auch bekannt und mit dem Produktionsleiter, dem ist das auch bekannt. Da es nicht besser wird mit dem Vorgesetzte und laut Krankenkasse die psychischen Erkrankungen bei 50% liegen, gefolgt von muskulären/skelettaären Erkrankungen und letztendlich Erkältungskrankheiten, hat der Betriebsrat jetzt vor, den Vorgesetzte abzumahnen. Als letzte Konsequenz wurde der BR auf § 104 BetrVG zugreifen müssen, damit der Betriebsfrieden wieder hergestellt wird und die psychische Erkrankungen nachlassen.
Wäre eine Abmahnung möglich und rechtens?
Danke im voraus
Community-Antworten (1)
16.06.2022 um 11:04 Uhr
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