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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angekündigter unbezahlter Urlaub wegen Corona

O
Osswald
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Morgen allerseits,

heute erreichten mich aufgeregte Stimmen aus dem Kollegium, weil die Geschäftsführung unbezahlten Urlaub ab 19.4. (sollten die Schließungen aufrecht erhalten werde) angekündigt hat. Kurz zu uns: Wir sind ein Verein, der Gemeinwesenarbeit betreibt. Gruppenangebote, Beratung usw. Wir beziehen Gelder u.a. von der Stadt, verschieden EU-Projektgelder usw. Momentan sind wir noch beschäftigt - nehmen Überstunden-frei, besetzen einen Telefondienst, arbeiten den Schreitisch ab und nehmen Urlaub. Der ganze Plan steht bis 19.4.

Danach ist es möglich, dass wir in unbezahlten Urlaub gehen müssen - so Aussage der Geschäftsführung. Das ist natürlich ein hartes Brett, und die Sorge der Mitarbeiter berechtigt.

Ich selber kann auch als Betriebsrätin nicht abschätzen, wie die Geldgeber mit der Situation umgehen und eventuell Gelder kürzen usw. Aber, kann auch die Sorge der Belegschaft nachvollziehen, nicht zu wissen, ob nach dem 19.4. überhaupt noch Geld fließt.

Wie gehe ich damit um?

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Community-Antworten (4)

S
seehas

19.03.2020 um 08:08 Uhr

Schlage dem Arbeitgeber vor Kurzarbeit anzumelden. Dann habt ihr wenigstens 60 - 67 % eures Einkommens. Unbezahlten Urlaub kann die GF nicht anordnen. Die GF trägt das Unternehmerrisiko, sie kann es nicht auf die Mitarbeiter abwälzen. Sie befindet sich dann im Annahmeverzug (§ 615 BGB). Ihr habt weiter Anspruch auf Vergütung, solange ihr bereit seid zu arbeiten,

K
kratzbürste

19.03.2020 um 08:32 Uhr

Zumindest habt ihr einen dringenden Gedprächsbedarf mit dem AG. Corona hebt nicht die Mitbestimmung auf.

O
Osswald

19.03.2020 um 08:40 Uhr

Habe mich eben bezüglich der Kurzarbeiterregelung etwas belesen - das wäre durchaus eine denkbare Option. Denn, rein aus wirtschaftlicher Sicht, sind nach der Corona Zeit keine finanziellen Einschläge zu erwarten. Nur jetzt in der Phase, in denen Projekte ausgesetzt werden müssen, kann es sein, dass wir weniger Einnahmen haben. Das würde eine Kurzarbeitsregelung durchaus begründen.

Habe ich also richtig verstanden, unbezahlter Urlaub aus wirtschaftlichen Gründen, darf GF unter keinen Umständen ankündigen/ anordnen?

M
Moreno

19.03.2020 um 17:55 Uhr

Natürlich darf der AG keinen unbezahlten Urlaub anordnen sollte eigentlich klar sein!

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