Erstellt am 05.12.2009 um 14:18 Uhr von ridgeback
DirkZ,
kommt darauf an; Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht grds auch während Arbeitspausen (Regelpausen, betriebsbedingte Pausen usw). Die Arbeitspause auf der Arbeitsstätte steht mit dem Beschäftigungsverhältnis in innerem Zusammenhang. Unfälle während der Arbeitspause auf der Arbeitsstätte sind daher idR Arbeitsunfälle (BSG 26. 10. 04 – B 2 U 24/03 R, SGb 05, 653). Dies gilt nicht für Verrichtungen während der Arbeitspause, die der versicherten Tätigkeit nicht zuzurechnen sind. Dazu gehören insbesondere die Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) und Einkäufe oder Besorgungen.
Versichert ist aber der Weg, der zurückgelegt wird, um sich in der Pause eine Pausenverpflegung zu kaufen, in einer Gaststätte eine Mahlzeit einzunehmen oder die Kantine zu erreichen.