Hallo zusammen,

wir haben derzeit mehr als kleine Kommunikationsprobleme mit unserem Anwalt, als auch unserem zugehörigen Gewerkschaftler.
Daher möchten wir folgende Beschlüsse zurücknehmen, die im Gremium durchgewunken wurden:
1) Das Mandat an den Anwalt. Kann man hier den Anwalt einfach wechseln? Oder muss dazu ein Beschluss gefasst werden?
Da uns dieser zuletzt überhaupt keine Rückmeldung gegeben hat, bei einem dringlichen Fall (Änderungskündigung) ist er definitiv eine schlechte Wahl.
Wir sind gerade in Gesprächen mit alternativen Anwälten, haben jedoch noch keine feste Wahl getroffen.

2) Der Beschluss das unser Gewerkschaftler bei jeder Sitzung/Ausschuss teilnehmen kann. Wir möchten dies abändern, dass er nur noch auf Einladung teilnimmt. Er unterstützt uns leider überhaupt nicht und ist nur an seiner politischen Karriere interessiert.

Da wir noch ein sehr junges Gremium (seit Mai 2019) sind, haben wir damals natürlich darauf vertraut, das jene Beschlüsse die wir am Anfang durchführen uns helfen, als auch der Anwalt welcher uns empfohlen wurde, unterstützt. Nun möchten wir es abgesichert wissen, wenn wir die Beschlüsse zurücknehmen/ändern.

Wie können die Beschlüsse lauten? Müssen wir auf etwas besonderes achten?
Vielen Dank euch und einen schönen Sonntag noch.