Erstellt am 27.09.2016 um 16:54 Uhr von Pjöööng
Wie kann ein BR denn beschließen, dass am Freitag gearbeitet werden soll? Seid Ihr gleichzeitig Arbeitgeber?
Sobald ein Beschluss Außenwirkung erlangt hat ("außen" bedeutet hier "außerhalb des Betriebsrates") kann er nicht mehr zurückgenommen werden.
Erstellt am 27.09.2016 um 17:02 Uhr von EightBall
Nur aus Neugier, ja, wo ist denn am 31.10. Feiertag? Helloween?
Erstellt am 27.09.2016 um 17:03 Uhr von Nicosfrage
Die Ersatzmitglieder waren sozusagen aus der Führungsebene. Wir arbeiten im Großhandel. Der 31.10 ist nur in Brandenburg Feiertag. Unsere Kunden bzw Läden in Berlin "müssen" trotzdem beliefert werden (laut GL). Ich bin der Meinung, daß es Käse ist, da wir keine verderbliche Ware haben. Gibt's da keinen Angriffspunkt?! Gesetzwidriger Beschluss bezüglich des Feiertags? Oder wegen der Ersatzmitglieder, die alle zum ersten Mal dort waren? Also ist der zweite beschluss, den man als Änderung formuliert hat, nichtig?
Erstellt am 27.09.2016 um 17:05 Uhr von celestro
@ Eightball
Reformationstag: ist gesetzlicher Feiertag in folgenden Bundesländern:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Achtung: Anlässlich des 500jährigen Jubiläums von Martin Luthers Thesenanschlag: Der Reformationstag wird einmalig am 31.10.2017 ein bundesweiter Feiertag sein.
Quelle: http://www.schulferien.org/Feiertage/feiertag_Reformationstag.html
Erstellt am 27.09.2016 um 17:37 Uhr von ChristianPfalz
Hallo Nico.
Mit Ersatzmitglieder waren sozusagen aus der Führungsebene, meinst aber nicht Führungsebene nach § 5 BetrVG Leitende Angestellten?
Erstellt am 27.09.2016 um 18:07 Uhr von Nicosfrage
Keine leitenden Angestellten:-/ davon haben wir nur einen.
Erstellt am 28.09.2016 um 10:41 Uhr von gironimo
Der BR kann seine Meinung auch ändern.
Natürlich kann man auch noch einmal hinterfragen, ob die Ladung der Ersatzmitglieder und der Sitzung ansich damals okay war.
Erstellt am 28.09.2016 um 10:44 Uhr von Nicosfrage
Erstellt am 28.09.2016 um 12:31 Uhr von nicoline
*Die Ersatzmitglieder waren sozusagen aus der Führungsebene.*
Ihr seid 8 BRM gewesen. Wenn 4 aus der Führungsebene waren, muss aber mindestens noch eines von den ordentlichen Mitgliedern auch dafür gestimmt haben, sonst wäre ja keine Stimmenmehrheit für das Arbeiten am Feiertag gewesen. Wie war denn das Abstimmungsergebnis?
Erstellt am 28.09.2016 um 16:06 Uhr von ganther
wenn der Beschluss schon Außenwirkung hat ist das Thema wohl erst einmal durch.... außer ihr findet noch einen formellen Fehler. Aber auch das ist nicht ohne, da das der AG in der Kommunikation ausschlagen kann