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Beschluss Rücknahme/ Änderung

N
Nicosfrage
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Der Betriebsrat (4 Vollmitglieder + 4 Ersatzmitglieder; 11er Betriebsrat) hat beschlossen, das am Feiertag 31.10.2016 gearbeitet werden soll. 2 Wochen später kam es nochmals zur Diskussion und der Betriebsrat mit allen Vollmitgliedern zog den Beschluss zurück bzw ändert diesen an. Die GL hatte den ersten Beschluß leider schon erhalten, wirkte sich jedoch noch nicht auf die Belegschaft auf. Ist die Rücknahme bzw Änderung rechtens? Dem GL passt es überhaupt nicht. Wir sind aber weder durch Gesetz noch Tarif dazu verpflichtet, Feiertags zu arbeiten. Gruß nico

1.652010

Community-Antworten (10)

P
Pjöööng

27.09.2016 um 18:54 Uhr

Wie kann ein BR denn beschließen, dass am Freitag gearbeitet werden soll? Seid Ihr gleichzeitig Arbeitgeber?

Sobald ein Beschluss Außenwirkung erlangt hat ("außen" bedeutet hier "außerhalb des Betriebsrates") kann er nicht mehr zurückgenommen werden.

E
EightBall

27.09.2016 um 19:02 Uhr

Nur aus Neugier, ja, wo ist denn am 31.10. Feiertag? Helloween?

N
Nicosfrage

27.09.2016 um 19:03 Uhr

Die Ersatzmitglieder waren sozusagen aus der Führungsebene. Wir arbeiten im Großhandel. Der 31.10 ist nur in Brandenburg Feiertag. Unsere Kunden bzw Läden in Berlin "müssen" trotzdem beliefert werden (laut GL). Ich bin der Meinung, daß es Käse ist, da wir keine verderbliche Ware haben. Gibt's da keinen Angriffspunkt?! Gesetzwidriger Beschluss bezüglich des Feiertags? Oder wegen der Ersatzmitglieder, die alle zum ersten Mal dort waren? Also ist der zweite beschluss, den man als Änderung formuliert hat, nichtig?

C
celestro

27.09.2016 um 19:05 Uhr

@ Eightball

Reformationstag: ist gesetzlicher Feiertag in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Achtung: Anlässlich des 500jährigen Jubiläums von Martin Luthers Thesenanschlag: Der Reformationstag wird einmalig am 31.10.2017 ein bundesweiter Feiertag sein.

Quelle: http://www.schulferien.org/Feiertage/feiertag_Reformationstag.html

C
ChristianPfalz

27.09.2016 um 19:37 Uhr

Hallo Nico. Mit Ersatzmitglieder waren sozusagen aus der Führungsebene, meinst aber nicht Führungsebene nach § 5 BetrVG Leitende Angestellten?

N
Nicosfrage

27.09.2016 um 20:07 Uhr

Keine leitenden Angestellten:-/ davon haben wir nur einen.

G
gironimo

28.09.2016 um 12:41 Uhr

Der BR kann seine Meinung auch ändern.

Natürlich kann man auch noch einmal hinterfragen, ob die Ladung der Ersatzmitglieder und der Sitzung ansich damals okay war.

N
Nicosfrage

28.09.2016 um 12:44 Uhr

Das heißt konkret?

N
nicoline

28.09.2016 um 14:31 Uhr

Die Ersatzmitglieder waren sozusagen aus der Führungsebene. Ihr seid 8 BRM gewesen. Wenn 4 aus der Führungsebene waren, muss aber mindestens noch eines von den ordentlichen Mitgliedern auch dafür gestimmt haben, sonst wäre ja keine Stimmenmehrheit für das Arbeiten am Feiertag gewesen. Wie war denn das Abstimmungsergebnis?

G
ganther

28.09.2016 um 18:06 Uhr

wenn der Beschluss schon Außenwirkung hat ist das Thema wohl erst einmal durch.... außer ihr findet noch einen formellen Fehler. Aber auch das ist nicht ohne, da das der AG in der Kommunikation ausschlagen kann

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