Hallo. Der Betriebsrat (4 Vollmitglieder + 4 Ersatzmitglieder; 11er Betriebsrat) hat beschlossen, das am Feiertag 31.10.2016 gearbeitet werden soll. 2 Wochen später kam es nochmals zur Diskussion und der Betriebsrat mit allen Vollmitgliedern zog den Beschluss zurück bzw ändert diesen an. Die GL hatte den ersten Beschluß leider schon erhalten, wirkte sich jedoch noch nicht auf die Belegschaft auf. Ist die Rücknahme bzw Änderung rechtens? Dem GL passt es überhaupt nicht. Wir sind aber weder durch Gesetz noch Tarif dazu verpflichtet, Feiertags zu arbeiten. Gruß nico