Rücknahme eines Beschlusses
meine Frage: Kann der BR einen gefassten beschluss(mit Außenwirkung) zurücknehmen? Es geht um die Verteilung von Provisionen, die der BR abgelehnt hat, und der (in England sitzende) Kozern nun ganz kenzeln will
Community-Antworten (3)
12.12.2018 um 09:15 Uhr
Der BR kann einen neuen Beschluss fassen und dies dem AG mitteilen. Sofern dieser möchte, kann er damit natürlich dann arbeiten.
P.S. Wie das auf den AG wirkt, brauche ich hoffentlich nicht zu erwähnen.
12.12.2018 um 09:25 Uhr
Warum will er den Beschluss zurücknehmen? Weil er sich erpressen lässt? Ich würde lieber an eine massive innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit denken.
12.12.2018 um 11:51 Uhr
Ein Beschluss ist wie eine Pistolenkugel: Sobald sie den Lauf verlassen hat kann man sie nicht mehr zurücknehmen.
Dieser BR sollte sich auch mal überlegen warum ein Arbeitgeber Provisionn ausschüttet. Eher nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit, sondenr weil er damit einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt...
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