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Rücknahme eines Beschlusses

C
coko
Dez 2018 bearbeitet

meine Frage: Kann der BR einen gefassten beschluss(mit Außenwirkung) zurücknehmen? Es geht um die Verteilung von Provisionen, die der BR abgelehnt hat, und der (in England sitzende) Kozern nun ganz kenzeln will

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Community-Antworten (3)

C
celestro

12.12.2018 um 09:15 Uhr

Der BR kann einen neuen Beschluss fassen und dies dem AG mitteilen. Sofern dieser möchte, kann er damit natürlich dann arbeiten.

P.S. Wie das auf den AG wirkt, brauche ich hoffentlich nicht zu erwähnen.

K
kratzbürste

12.12.2018 um 09:25 Uhr

Warum will er den Beschluss zurücknehmen? Weil er sich erpressen lässt? Ich würde lieber an eine massive innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit denken.

P
Pjöööng

12.12.2018 um 11:51 Uhr

Ein Beschluss ist wie eine Pistolenkugel: Sobald sie den Lauf verlassen hat kann man sie nicht mehr zurücknehmen.

Dieser BR sollte sich auch mal überlegen warum ein Arbeitgeber Provisionn ausschüttet. Eher nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit, sondenr weil er damit einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt...

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