Erstellt am 12.12.2018 um 08:15 Uhr von celestro
Der BR kann einen neuen Beschluss fassen und dies dem AG mitteilen. Sofern dieser möchte, kann er damit natürlich dann arbeiten.
P.S. Wie das auf den AG wirkt, brauche ich hoffentlich nicht zu erwähnen.
Erstellt am 12.12.2018 um 08:25 Uhr von kratzbürste
Warum will er den Beschluss zurücknehmen? Weil er sich erpressen lässt? Ich würde lieber an eine massive innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit denken.
Erstellt am 12.12.2018 um 10:51 Uhr von Pjöööng
Ein Beschluss ist wie eine Pistolenkugel: Sobald sie den Lauf verlassen hat kann man sie nicht mehr zurücknehmen.
Dieser BR sollte sich auch mal überlegen warum ein Arbeitgeber Provisionn ausschüttet. Eher nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit, sondenr weil er damit einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt...