Erstellt am 26.02.2009 um 20:08 Uhr von nicoline
@marslars
Bis zum offiziellen Ausscheiden aus dem Betrieb bleibt der BRV der BRV. Hat er Urlaub, ist das Ersatzmitglied zu laden und der Stellvertreter übernimmt die Funktion des BRV. Ist der BRV ausgeschieden, rückt das Ersatzmitglied nach und der Wahl des neuen BRV steht nichts mehr im Wege => so ist es meines Erachtens formal korrekt, es sei denn, der BRV legt sein "BETRIEBSRATSMANDAT" vorher offiziell nieder.
Erstellt am 26.02.2009 um 20:17 Uhr von erwin
@marslars
....aber nächste woche schon aus (überstunden,resturlaub).
Dann sollten diese mit dem Tag des Urlaubsantritts/Überstundenabbau ihre Mandate niederlegen. Dann rücken die E>BRM nach und können einen neuen BRV usw. wählen.
Es macht hier für diese Koll. (BR) keinen Sinn die Mandate bis zum 31.03.09 zu behalten.
Erstellt am 27.02.2009 um 07:39 Uhr von nicoline
@erwin
*Dann sollten ___diese___ mit dem Tag des Urlaubsantritts/Überstundenabbau ___ihre___ Mandate niederlegen. Dann rücken ___die E>BRM___ nach und können einen neuen BRV usw. wählen.*
So wie ich es verstanden habe, verläßt nur der BRV das Unternehmen. Legt er das Mandat nicht nieder, muß es so laufen wie oben beschrieben.