Erstellt am 24.11.2008 um 11:45 Uhr von galaxy
@Spike2008
welche Ausschüsse habt ihr den gebildet?
§27 Betriebsausschuss = BA = BRV + StBRV automatisch kraft Gesetz + diverse weitere Ausschussmitglieder je nach Größe des BR, diese sind zu wählen
§106 mehr als 100 ständig beschäftigter AN = Wirtschaftsausschuss
Besetzung WA
§107 mindesten 3 höchsten 7 Mitglieder, darunter mindestens 1 BRM, die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgabe fachlichen sowie persönliche Eignung besitzen.
Da z.B. ist der BRV nicht quasi "Kraft seines Amtes" gesetzt.
Alle §§ beziehen sich auf das BetrVg
Erstellt am 24.11.2008 um 12:18 Uhr von Spike2008
Gebildet wurden Arbeitsausschuss, Betriebsausschuss, Wirtschaftsausschuss und Personalausschuss
Mfg
Spike2008
Erstellt am 24.11.2008 um 12:58 Uhr von galaxy
@Spike2008
BA und WA ist ja schon beantwortet, bei den anderen Ausschüssen kommt es darauf an, mit welchen "Vorgaben für die Zusammensetzung" diese gebildet worden sind.
Vorbereitender Ausschuss= vorbereitung für BR= Entscheidung durch BR= einfache Mehrheit BR (Fitting 24.Auflage, §28 RN 17)
Ausschuss mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis= Absolute Mehrheit BR in Schriftform erforderlich ( Fitting 24.Auflage, §28 RN 21)
Der BR kann ja die Vorgabe machen, daß dem Arbeitsausschuss und dem Personalausschuss der BRV und der StBRV angehören MUSS. ( Das gleiche gilt auch für den WA, wenn ihr das so regeln wollt oder geregelt habt)
(Fitting, 24.Auflage, §28,RN 24)
Und dementsprechend muss dann nachbesetzt werden, wenn der BRV nur von seinem Amt als BRV zurückgetreten ist, aber weiter BRM ist, dann muss der BR entscheiden, ob der "ehemalige BRV" dem Ausschuss in seiner Funktion als BRV angehört hat, dann ist er meines Erachtens nach auch da raus und der neue BRV drin.
Wenn ihr zu keiner Einigung kommt, dann kann ja der BR diesen Ausschuss auch auflösen, unter Wahrung der Formerfordernisse (siehe oben §28,RN17,21)
Viel Spass
Galaxy