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Ausschüsse neu wählen oder nicht - wenn neuer BRV?

S
spike2008
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

In unseren Gremium haben wir einige Ausschüsse gebildet. Nun meine Frage wir haben seit ca. 3 Wochen einen neunen BRV , müssen da die Ausschüsse neu gewählt werden oder können diese fortgeführt werden ??

Normalerweise ist es doch so das der BRV automatisch im Ausschuss drin ist weil er ihn leiten tut oder sehe ich dies verkehrt ??

Danke euch in Voraus

Mit freundlichen Grüßen Spike2008

5.52503

Community-Antworten (3)

G
Galaxy

24.11.2008 um 12:45 Uhr

@Spike2008 welche Ausschüsse habt ihr den gebildet?

§27 Betriebsausschuss = BA = BRV + StBRV automatisch kraft Gesetz + diverse weitere Ausschussmitglieder je nach Größe des BR, diese sind zu wählen

§106 mehr als 100 ständig beschäftigter AN = Wirtschaftsausschuss

Besetzung WA

§107 mindesten 3 höchsten 7 Mitglieder, darunter mindestens 1 BRM, die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgabe fachlichen sowie persönliche Eignung besitzen. Da z.B. ist der BRV nicht quasi "Kraft seines Amtes" gesetzt.

Alle §§ beziehen sich auf das BetrVg

S
spike2008

24.11.2008 um 13:18 Uhr

Gebildet wurden Arbeitsausschuss, Betriebsausschuss, Wirtschaftsausschuss und Personalausschuss

Mfg Spike2008

G
Galaxy

24.11.2008 um 13:58 Uhr

@Spike2008

BA und WA ist ja schon beantwortet, bei den anderen Ausschüssen kommt es darauf an, mit welchen "Vorgaben für die Zusammensetzung" diese gebildet worden sind.

Vorbereitender Ausschuss= vorbereitung für BR= Entscheidung durch BR= einfache Mehrheit BR (Fitting 24.Auflage, §28 RN 17)

Ausschuss mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis= Absolute Mehrheit BR in Schriftform erforderlich ( Fitting 24.Auflage, §28 RN 21)

Der BR kann ja die Vorgabe machen, daß dem Arbeitsausschuss und dem Personalausschuss der BRV und der StBRV angehören MUSS. ( Das gleiche gilt auch für den WA, wenn ihr das so regeln wollt oder geregelt habt) (Fitting, 24.Auflage, §28,RN 24)

Und dementsprechend muss dann nachbesetzt werden, wenn der BRV nur von seinem Amt als BRV zurückgetreten ist, aber weiter BRM ist, dann muss der BR entscheiden, ob der "ehemalige BRV" dem Ausschuss in seiner Funktion als BRV angehört hat, dann ist er meines Erachtens nach auch da raus und der neue BRV drin.

Wenn ihr zu keiner Einigung kommt, dann kann ja der BR diesen Ausschuss auch auflösen, unter Wahrung der Formerfordernisse (siehe oben §28,RN17,21)

Viel Spass Galaxy

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