Erstellt am 21.12.2007 um 15:12 Uhr von Aliosman
Hallo Bauer,
wie soll der Kollege gekündigt werden. Vorab betriebsbedingt kann der Kollege nicht gekündigt werden. Außerordentlich kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt werden. Und zum anderen sehe ich das als benachteilung eines BRM noch schlimmer ist es die Drohung an den Betriebsrat die geahndet werden kann. Siehe § 103, 78, 119, 121 BetrVG
Erstellt am 21.12.2007 um 15:23 Uhr von Kölner
@Aliosman
"[...] Vorab betriebsbedingt kann der Kollege nicht gekündigt werden."
Das BAG sagt (in einigen wenigen Fällen) zwar was anderes, aber das sei in diesem Fall mal dahingestellt.
@Bauer
Jetzt gilt es als Gremium genau aufzupassen und sich nicht auseinandernehmen zu lassen. Der Kündigung sollte nicht zugestimmt werden - alles weitere läuft dann über ein Arbeitsgericht; vor allem dann wenn die GL bockt!