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Wahl eines neuen BRV nach altersbedingtem Ausscheiden des bisherigen BRV

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semara
Jan 2018 bearbeitet

Zum 1. Oktober endet das Mandat unseres bisherigen BRV. Können wir bereits am 30. September (oder in der morgigen Sitzung) seinen Nachfolger und den neuen Stellvertreter wählen?

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Community-Antworten (16)

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rainerw

28.09.2009 um 15:16 Uhr

Wenn ihr es auf der Tagesordnung habt ist das kein Problem. Würdesogar Sinn machen die Whl so baldals möglich zu machen, denn dann könntern "die Alten" " die Neuen" einarbeiten.

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Rapper

28.09.2009 um 15:20 Uhr

semara,

jetzt mußt Du mal sagen, wie lange die Amtszeit eures BR noch andauert? Normalerweise sind 2010 die nächsten BR - Wahlen. Bis dahin bleibt auch der jetzige BR im Amt. Und solange geht dann auch die Amtszeit des BRV und dessen Stellvertreter. Für mich ist daher unklar, wieso das Mandat des BRV und dessen Stelli bei Euch am 01.10.09 endet?

Ups, habe die Überschrift übersehen. In dem Fall hat der Vorredner recht, so schnell wie möglich einen neuen BRV wählen.

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rainerw

28.09.2009 um 15:24 Uhr

@Rapper Es ist nicht zwingend das der BRV über die gesamte Periode auch BRV bleibt. Viele BR´s wechseln den BRV austaktischen Gründen, damit der AG sich nicht auf nur eine Person einschießen kann.

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DocPille

28.09.2009 um 15:29 Uhr

Habe ich was von altersbedingt gelesen??

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semara

28.09.2009 um 15:34 Uhr

Ja, er scheidet altersbedingt aus. Geht nun in die passive Phase der Altersteilzeit über. Ab 1. Oktober. Im Moment bin ich noch seine Stellvertreterin und habe den Posten in der Zeit seines Urlaubs "ausgefüllt".

Also, wäre es okay, wenn wir morgen wählen?

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DocPille

28.09.2009 um 15:36 Uhr

Ja klar

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monalisa

28.09.2009 um 15:37 Uhr

@semara, zwei Möglichkeiten... entweder der BRV tritt zurück oder ihr wählt ihn ab. Dann kann das Wahlprozedere beginnen! :-)

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rainerw

28.09.2009 um 15:37 Uhr

Das geht in Ordnung so.

S
semara

28.09.2009 um 16:12 Uhr

Müssen wir ihn nun morgen abwählen? Oder können wir nun einfach morgen wählen, ohne dass wir ihn abwählen?

M
Mainpower

28.09.2009 um 16:19 Uhr

Hallo, erst muss er zurücktreten oder er muss abgewählt werden sonst geht es nicht.

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rainerw

28.09.2009 um 16:24 Uhr

Mir kommt der Verdacht auf das da noch gar nichts geregelt ist. dann ist folgende Verfahrensweise Erst mal muß es auf der Tagesordung feststehen (eine Änderund oder Ergänzung ist nur möglich wenn der BR vollzählig ist) TOP 1. Abwahl BRV zum Datum xy (datum ist wichtig, damit ihr nicht doppelt fungiert) TOP 2: Neuwahl BRV zum Datum XY TOP 3 und 4 dazu was den Stelli betrifft solltest Du es nicht bleiben und zum BRV zur Wahl stehst. Nun alles Klar?

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semara

28.09.2009 um 16:32 Uhr

@rainerw: So wollte ich das haben. Betriebsrat für Dummys. Danke! :) Wie verhält es sich mit der Freistellung? Muss man die gleich zusätzlich "abhandeln"?

Was ich nicht ganz verstehe: Warum muss der bisherige BRV abgewählt werden? Er scheidet doch ohnehin am 1. Oktober aus...

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rainerw

28.09.2009 um 16:54 Uhr

Weil es sich hier um Altersteilzeit handelt und nicht um eine normale Fluktation- sprich Eintritt in das normale Rentenalter.

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herbeg

28.09.2009 um 18:30 Uhr

M.E. ist die Abwahl entbehrlich, da im Blockmodell kein BR-Mandat während der Freistellung mehr wahrgenommen werden kann, da AN mit Beginn der Freistellung aus dem Betrieb ausscheiden (vgl. [FITTING] § 24 BetrVG, Randnummern 31 & 38; § 25, RN 13). Es kann daher ein Funktioner gewählt werden, der diese Zeit erst zu einem späteren Zeitpunkt ausfüllen wird (muss dann SO in Tagesordnung, bzw. Beschlusstext drinstehen)!

FITTING: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung; Handkomentar; 22. Auflage; Verlag Franz Vahlen

K
Kölner

28.09.2009 um 20:06 Uhr

@semara Hinsichtlich der Frage, wie mit der Freistellung zu verfahren ist, würde ich erst einmal nachfragen wollen, ob die Freistellung damals nach Verhältnis- oder nach Mehrheitswahl beschlossen wurde...

S
semara

29.09.2009 um 11:30 Uhr

Ich habe noch einmal nachgedacht. Als letztes Jahr unser Stellvertreter in die passive Altersteilzeitphase ging, wurde ich zu seiner Nachfolgerin gewählt. Und zwar ohne ihn vorher abzuwählen. Ich halte mich da an herbeg. Denn so ist es logisch.

Was die Freistellung angeht, haben wir damals im Gremium darüber abgestimmt. In der konstituierenden Sitzung. Von daher praktizieren wir das nun genauso. Ich bin ohnehin seit Urlaubsantritt des bisherigen BRV freigestellt - ohne Beschluss. Das ging so okay, nachdem ich es mit meinen Vorgesetzten abgesprochen hatte.

Tut mir leid, dass ic solche

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