Erstellt am 12.03.2008 um 09:34 Uhr von rolfo2
Wenn euer BRV ausscheidet müsst ihr auf einer BR Sitzung einen neuen wählen, wird der bisherige Stellvertreter jetzt BRV müsst ihr auch einen neuen Stellvertreter wählen.
Habt ihr zwei Plätze im KBR müsst ihr eben nach Ausscheiden des BRV einen neuen dazu entsenden.
Erstellt am 12.03.2008 um 09:37 Uhr von fratz
Hallo rolfo2,
danke für die prompte Antwort. Das heißt, der Stellvertreter wird nicht automatisch BRV. Soweit ok. Aber steht das auch irgendwo zum Nachlesen?
Viele Grüße
fratz
Erstellt am 12.03.2008 um 10:37 Uhr von Hesse8a
Hallo,
ich glaub das hier könnte helfen (hab ich aus irgendeinem anderen Forum)
Aus dem "Basiskommentar, BUND-Verlag": §26 BetrVG, RN3
"Der Vors. oder stellv. Vors. kann jederzeit das Amt niederlegen oder ggf. auch ohne Angabe von Gründen abgewählt werden. In diesen Fällen, aber auch bei Nichtannahme des Amtes bzw. Ausscheiden aus dem Betrieb, hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen, für die die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR gelten."
Anmerkung: Abwahl; Amt Niederlegen; Ausscheiden etc.. - das Verfahren im Anschluß nach §26 ist wohl immer gleich