Hallo,

unser Betriebsratsvorsitzender geht mitten in der Amtsperiode in Rente. Muss dann ein neuer Vorsitzender gewählt werden oder übernimmt dann automatisch der bisherige Stellvertreter den Vorsitz (wobei dieser dann neu gewählt werden müsste, oder)?

Gleiches gilt für den Konzernbetriebsrat, dem bisland der Vorsitzende und dessen Stellvertreter angehört? Wie ist das nach dem Ausscheiden des Vorsitzenden?

Wie ist die Rechtslage?