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Interner Stellenausschreibung muss eine Externe folgen ?

G
georg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, eine Stelle ist bei uns neu zu besetzen. Eine Kollegin geht in drei Jahren in die Altersteilzeit (Ruhephase). Jetzt wurde diese Stelle intern ausgeschrieben, worauf sich niemand aus der FA. beworben hat. Jetzt wurde uns von der Personalabteilung eine Bewerbungsmappe vorgelegt, die aus dem letzten Jahr stammt, wo ein Praktikant für 3 Monate bei uns beschäftigt wurde. Einige aus dem Gremium sehen ihn als völlig ungeeignet, zu mal die zu besetzende Stelle eine eine Schlüsselfunktion im Unternehmen darstellt. Wir sollten dieser Bewerbung jetzt zustimmen. Er hat sich aber nicht einmal auf diese Stelle beworben. Meine Frage: Muss nach einer fruchtlosen internen Ausschreibung die Stelle nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Was können wir als BR unternehmen, dass diese Stelle mit Fachpersonal besetzt wird.? Warum muss diese Stelle jetzt unbedingt besetzt werden, zu mal die Absicht des AG besteht, die Stelle befristet zu besetzen?

4.72002

Community-Antworten (2)

L
Lotte

25.02.2009 um 19:28 Uhr

Georg, wenn die Stelle nicht aufgrund von Vorschriften (z.B. HeimPersV) mit einer Fachkraft zu besetzen ist, sehe ich keinen Grund, die Einstellung abzulehnen. Der AG muss die Stelle nicht öffentlich ausschreiben. Mich wundert nur, dass er die Stelle jetzt schon besetzen will? Aber auch das ist seine Entscheidung und Ihr könntet nur um Aufklärung im Rahmen des § 92 BetrVG bitten. Allerdings muss er einige Auflagen erfüllen, um die Zuschüsse des Staates zur ATZ zu erhalten (Arbeitslosen einstellen)

P
pirat

25.02.2009 um 19:29 Uhr

@Georg, manchmal könnten einem AG sogar leid tun....

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