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Interne Stellenausschreibung mit externen Bewerber besetzt

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Puppe2018
Feb 2019 bearbeitet

Wie ist hier die Sachlage, muss der AG nun das Arbeitsamt informieren, wenn er sich für einen externen Bewerber auf Grund einer "Initiativbewerbung" entscheidet.

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Community-Antworten (7)

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celestro

23.01.2019 um 15:44 Uhr

Wieso sollte er das Arbeitsamt informieren müssen ? Die Prüfplicht nach § 81 SGB IX meinst Du hierbei aber nicht, oder ?

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Puppe2018

23.01.2019 um 15:48 Uhr

Ja genau sollte bei externer Besetzung eine Prüfung auf Eignung für Schwerbehinderte stattfinden? Oder ist dies auf Grund der vorerst Internen Ausschreibung ausgehebelt... Schlupfloch für AG...

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celestro

23.01.2019 um 16:00 Uhr

Ich wüßte nicht, wieso diese Prüfpflicht nur bei extern zu besetzenden Stellen greifen soll.

C
celestro

23.01.2019 um 17:37 Uhr

das Gesetz wurde zum 31.12.2017 überarbeitet und der Passus der Pflicht ist anscheinend komplett raus geflogen.

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Puppe2018

24.01.2019 um 07:30 Uhr

Also gibt es definitiv nur die Pflicht bei externer Stellenausschreibung die AfA einzubinden ob diese Stelle für einen sb Menschen geeignet wäre. könnte die Prüfpflicht für intern und extern ausgeschriebene Stellen dann ein Punkt in einer Inklusionsvereinbarung sein?

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ExBoMa

24.01.2019 um 08:10 Uhr

@celestro: "das Gesetz wurde zum 31.12.2017 überarbeitet und der Passus der Pflicht ist anscheinend komplett raus geflogen." -> Die Info war für mich neu. Wir hatten das Gesetz immer als "Joker" im Hinterkopf, um einer Einstellung formell widersprechen zu können, wenn wir keinen wirklichen wasserdichten juristischen Ablehnungs-Grund finden und trotzdem ablehnen wollten. Das ist aber nie eingetreten. Unser AG hat noch nie beim Amt angefragt.

Ich habe "geforscht" und habe herausgefunden, dass der §81 nun in unveränderter Form der §164 ist. Bin mir da aber nicht ganz sicher und lasse mich gern eines Besseren belehren.

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celestro

24.01.2019 um 11:26 Uhr

"Ich habe "geforscht" und habe herausgefunden, dass der §81 nun in unveränderter Form der §164 ist. Bin mir da aber nicht ganz sicher und lasse mich gern eines Besseren belehren."

Boah ! Wer kommt denn bitte auf die Idee, so einen § mal eben 83 Nummern weiter zu platzieren ? Naja ... schön das er noch da ist.

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