Interne Stellenausschreibung mit externen Bewerber besetzt
Wie ist hier die Sachlage, muss der AG nun das Arbeitsamt informieren, wenn er sich für einen externen Bewerber auf Grund einer "Initiativbewerbung" entscheidet.
Community-Antworten (7)
23.01.2019 um 15:44 Uhr
Wieso sollte er das Arbeitsamt informieren müssen ? Die Prüfplicht nach § 81 SGB IX meinst Du hierbei aber nicht, oder ?
23.01.2019 um 15:48 Uhr
Ja genau sollte bei externer Besetzung eine Prüfung auf Eignung für Schwerbehinderte stattfinden? Oder ist dies auf Grund der vorerst Internen Ausschreibung ausgehebelt... Schlupfloch für AG...
23.01.2019 um 16:00 Uhr
Ich wüßte nicht, wieso diese Prüfpflicht nur bei extern zu besetzenden Stellen greifen soll.
23.01.2019 um 17:37 Uhr
das Gesetz wurde zum 31.12.2017 überarbeitet und der Passus der Pflicht ist anscheinend komplett raus geflogen.
24.01.2019 um 07:30 Uhr
Also gibt es definitiv nur die Pflicht bei externer Stellenausschreibung die AfA einzubinden ob diese Stelle für einen sb Menschen geeignet wäre. könnte die Prüfpflicht für intern und extern ausgeschriebene Stellen dann ein Punkt in einer Inklusionsvereinbarung sein?
24.01.2019 um 08:10 Uhr
@celestro: "das Gesetz wurde zum 31.12.2017 überarbeitet und der Passus der Pflicht ist anscheinend komplett raus geflogen." -> Die Info war für mich neu. Wir hatten das Gesetz immer als "Joker" im Hinterkopf, um einer Einstellung formell widersprechen zu können, wenn wir keinen wirklichen wasserdichten juristischen Ablehnungs-Grund finden und trotzdem ablehnen wollten. Das ist aber nie eingetreten. Unser AG hat noch nie beim Amt angefragt.
Ich habe "geforscht" und habe herausgefunden, dass der §81 nun in unveränderter Form der §164 ist. Bin mir da aber nicht ganz sicher und lasse mich gern eines Besseren belehren.
24.01.2019 um 11:26 Uhr
"Ich habe "geforscht" und habe herausgefunden, dass der §81 nun in unveränderter Form der §164 ist. Bin mir da aber nicht ganz sicher und lasse mich gern eines Besseren belehren."
Boah ! Wer kommt denn bitte auf die Idee, so einen § mal eben 83 Nummern weiter zu platzieren ? Naja ... schön das er noch da ist.
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