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Interne/externe Stellenausschreibung

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starter
Jan 2018 bearbeitet

Frist interne/externe Stellenausschreibung

In unserem Betrieb liegt eine BV vor mit dem Inhalt, dass neu zu besetzende Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden müssen. Über die Frist der Ausschreibung ist nichts erwähnt.

Im aktuellen Fall legt der Arbeitgeber zeitgleich mit der internen Stellenausschreibung dem BR einen externen Bewerber vor. Der BR hat nun 7 Tage Zeit für seine Antwort.

  1. Ist es zulässig, dass vor Ablauf einer (im Moment nicht näher spezifizierten) internen Frist die GL einen externen Bewerber vorlegt?

  2. Exakte Fristeinhaltung: kommt es dabei auch auf die Uhrzeit an? Oder bezieht sich die Einhaltung der Frist auf das Datum, d. h. 24.00 Uhr?

  3. Wer kann ein Muster für eine BV "Interne Stellenausschreibung" zur Verfügung stellen und Hinweise geben, wo im Netz auffindbar.

Danke für die Unterstützung.

2.87005

Community-Antworten (5)

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Petrus

23.07.2010 um 18:17 Uhr

  1. Wenn nichts Gegenteiliges in Eurer BV steht, ja.
  2. Letzter Tag der Frist 24:00 Uhr, §188(1) BGB
  3. Google: betriebsvereinbarung stellenausschreibung
U
Ulrik

23.07.2010 um 18:45 Uhr

Ihr müßt der Einstellung des externen ja nicht Zustimmen. Beruft euch dabei auf den §99, Abs 2, Punkt 5 BetrVG. Ihr könnt ja begründen, daß die Ausschreibung noch nicht erfolgte (gem § 93 BetrVG), bzw keine ausreichende Frist gegeben wurde.

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Immie

24.07.2010 um 00:19 Uhr

Wenn in der BV das Wörtchen "zunächst" steht, sehe ich das aber ganz anders:-)) Und selbst wenn nicht, kann der BR keine BV abschließen die §93 BetrVG wiederspricht.

P
Petrus

26.07.2010 um 12:30 Uhr

@Immie: Wenn es dort so tatsächlich und uneingeschränkt steht. (Und nicht nur die Absicht des BR war, die der GF juristisch gut aus der BV herauszuformulieren wusste. Wo steht im §93, dass mit der ISA nicht zeitgleich eine externe Ausschreibung erfolgen darf? Oder dass interne Bewerber zu bevorzugen sind?

I
Immie

26.07.2010 um 18:17 Uhr

@Petrus Nirgens. Hat auch keiner gesagt.

Aber bei "zeitgleich" kann bei Aushang der internen Ausschreibung, dem BR keine Anhörung für die Einstellung eines externen Bewerbers vorliegen.

Oder?;-)

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