Hallo Forum,

am 20.01. hatte ich eine Frage gestellt, inwieweit unser AG einige Mitarbeiter
an ein befreundetes Unternehmen "ausleihen" darf.
Mittlerweile hat der AG noch immer nicht mit uns gesprochen.
Allerdings wurde schon ein MA ausgesucht, der diese Woche
Donnerstag und Freitag zu dem Unternehmen gehen soll.
Durchgesickert ist bisher, dass dieser Auftrag wohl von unserem
Unternehmen ausgeht und wir lediglich deren Technik benutzen dürfen.

Wenn es nun keine Entleihung sondern lediglich ein "Benutzen" fremder
Technik an einem anderen Arbeitsort ist?

Wie sieht der Unfallschutz aus?

Vielen Dank

Nina