Hallo,

unser AG plant einige MA einem befreundeten Unternehmen für ein paar Tage/Wochen "auszuleihen". Geht das einfach so?
Wie sieht das rechtlich aus, wenn was passiert?
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz habe ich leider eine solche Konstellation nicht gefunden.
Weiß jemand was wir als BR dabei beachten müssen?

Vielen Dank im Voraus

Nina