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Kurzarbeitzeit soll verlängert werden - Was müssen wir jetzt als BR beachten?

A
akquisetante
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Betriebsvereinbarung für die Kurzarbeit endet zum 30.09.2009. Unsere Geschäftsleitung möchte die Kurzarbeitszeit verlängern um unsere Arbeitsplätze zu sichern. Wie geht es jetzt weiter? Was müssen wir jetzt als BR beachten? Reicht es, wenn die Betriebsvereinbarung verlängert bzw. geändert wird oder muss eine neue geschrieben werden.

Für eure Antworten schon mal herzlichen Dank.

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

06.08.2009 um 12:20 Uhr

Die BV könnte ihr jederzeit verlängern, ihr solltet das bis zu einem Zeitraum von insgesamt 24 Monaten tun, dann müsst ihr nicht jedesmal verlängern. Inhaltlich sollte geklärt sein dass die Kurzarbeit in dem Zeitraum jederzeit unterbrochen werden und wieder in Kraft treten kann unter Mitwirkung des BR.

K
Karre

06.08.2009 um 17:24 Uhr

Rolfo ist zu zustimmen. So könnt ihr das machen. Würde zusätzlich in der BV vereinbaren, dass die wirtschaftrliche Notwendigkeit von Kurzarbeit alle 3 Monate gemeinsam von GF und BR überprüft wird. Geht ja schließlich auch um Geld für die Betroffenen.

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