Erstellt am 06.08.2009 um 10:20 Uhr von rolfo
Die BV könnte ihr jederzeit verlängern, ihr solltet das bis zu einem Zeitraum von insgesamt 24 Monaten tun, dann müsst ihr nicht jedesmal verlängern.
Inhaltlich sollte geklärt sein dass die Kurzarbeit in dem Zeitraum jederzeit unterbrochen werden und wieder in Kraft treten kann unter Mitwirkung des BR.
Erstellt am 06.08.2009 um 15:24 Uhr von Karre
Rolfo ist zu zustimmen. So könnt ihr das machen. Würde zusätzlich in der BV vereinbaren, dass die wirtschaftrliche Notwendigkeit von Kurzarbeit alle 3 Monate gemeinsam von GF und BR überprüft wird. Geht ja schließlich auch um Geld für die Betroffenen.