Zeiterfassung in der Produktion - welche MItbestimmungsrechte hat der BR dabei?
Habe ein kleines Problem :-),
welches Recht hat der Betriebsrat, wenn es um Zeiterfassung in der Produktion geht, z.B. bei Erfassung von Werkzeugwechselzeiten oder wenn es um Arbeitsplatzgestaltung geht. Praxisorientierte Antworten würden mich viel weiter bringen.
Lieben Gruß
Tommy
Community-Antworten (1)
08.11.2005 um 14:45 Uhr
Da gibt es verschiedene Ebenen. Zunächst einmal wäre der §§90 und 91 BetrVG zu beachten, wenn es um die (Neu-)gestaltung der Arbeitsplätze oder der Organisation geht. Bei der Erfassung der Zeiten kommt es auf die Art und Weise an, wie die Zeiten erfasst werden. Wenn dies systematisch (Formular, Statistik u.s.w.) in einer Weise erfolgt, dass die erhobenen Daten Mitarbeiter bezogen sind oder auf bestimmte Mitarbeiter zurückzuschließen sind, zieht die Mitbestimmung nach § 94 BetrVG
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