Erstellt am 29.05.2009 um 00:21 Uhr von kriegsrat
@ dummie
was macht ein BR, wenn er sachen behandeln muß, von denen er keine ahnung hat ?
er beschließt die hinzuziehung eines sachverständigen gem.§ 80 BetrVG
schließt eine vernünftige BV ab, aber lasst euch ja nicht unter druck setzen
"auf die schnelle" etwas einführen muß man in den seltensten fällen
und wenn , ist euer AG selber daran schuld, wenn er euch so spät informiert.......
Erstellt am 29.05.2009 um 08:43 Uhr von pitsieben
Hallo Dummie,
Zuschläge werden von den Tarifparteien ausgehandelt, gesetzlich sind nur Ausgleichszeiten vorgesehen.
Nach dem § 6 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird gefordert die Nacht- und Schichtarbeit nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten.
Gestaltungsempfehlungen zur Einführung von Schichtsystemen:
• Der regelmäßige Wechsel zwischen Früh- und Spätschichten sollte in nicht zu langen Abständen erfolgen, um auf der einen Seite die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen und auf der anderen Seite die Belastung nicht zu groß werden zu lassen.
• Der Frühschichtbeginn sollte nicht zu früh beginnen.
• Die Schichten sollten vorwärts rollieren.
• Es sollten keine ungünstigen Schichtfolgen, wie "Nachtschicht - Freischicht - Frühschicht" entstehen.
• Es sollten keine einzelnen Arbeitstage entstehen, die Freizeitblöcke unterbrechen.
• Schichtpläne sollten übersichtlich und vorhersehbar sein, um die Freizeit planbar zu machen.
• Die Länge der Schichten sollte an die Arbeitsbelastung bestimmter Arbeitsplätze angepasst sein.
• Es sollten zusammenhängende (Wochenend-)Freizeitblöcke angestrebt werden.
• Es sollten keine Schaukelschichten entstehen, wie z. B.: Frühschicht - Spätschicht - Frühschicht - Spätschicht etc.
• Die personelle Zusammensetzung der Schichtbelegschaft sollte konstant sein.
• Es sollten pro Arbeitnehmer maximal drei Nachtschichten aufeinander folgen, um den Biorhythmus und die Gesundheit nicht allzu sehr zu belasten. Darüber hinaus sollte nach der Nachtschichtphase eine mindestens 24-stündige Freischicht erfolgen.
• Zusätzliche Belastungen sollten mehr als bei allen anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen durch Freizeit ausgeglichen werden.
• Freie Tage sollten am Block und möglichst am Wochenende genommen werden.
• Starre Schichtsysteme sollten zur Erhaltung der Flexibilisierung vermieden werden.
• Die persönlichen Interessen der Arbeitnehmer sollten berücksichtigt werden.