1. Betriebsratsitzung - Was sollte man bei dieser Sitzung beachten?
Hallo, haben letzte Woche die Wahl einen neuen Betriebsrat durchgeführt und es steht nun die 1. Sitzung an(7 Mitglieder+2 Ersatz). Was sollte man bei dieser Sitzung beachten? Als Vorsitzender und Stellvertreter haben sich 2 Personen bereit erklärt, was muß man noch wählen? Ab der nächsten Sitzung ist die Gewerkschaft mit vertreten. Keiner von uns 7 war je in einem Betriebsrat und deshalb haben wir noch sehr viel zu lernen. Hoffe mir kann weitergeholfen werden. mfg
Community-Antworten (12)
23.02.2009 um 14:21 Uhr
@Kroksn, folgender Link, könnte für die ersten Gehversuche hilfreich sein: http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Kategorie%3ABetriebsverfassungsrecht&PHPSESSID=31f3ca3465e01ba5ba1961f69bad98f8
23.02.2009 um 14:32 Uhr
Hallo Kroksn,
als erstes führt der Wahlvorstandsvorsitzende die erste Sitzung, in der der BRV, der Stellvertreter und ein Schriftführer gewählt werden. Das ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des BR. Und nur die gewählten Mitglieder könne den BRV und dessen Stelli wählen, keine Ersatzmitglieder oder Ausschüsse etc. Die Wahl kann offen, aber im interesse der Wahlfreiheit sollte sie geheim stattfinden. Hierzu ist kein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Es reicht, wenn ein gewähltes BRM diesen Antrag stellt. Wer zum BRV und zum Stellvertreter gewählt wird, obligt nur dem BR-Mitgliedern. Wir haben immer das einfache Wahlverfahren durchgeführt und es wurde in der Regel auch der zum BRV gewählt, der die meisten Stimmen auf sich verbuchen konnte bei der Betriebsratswahl. Das ist aber nicht zwingend. Es kann jeder zum BRV gewählt weren, wenn er die meisten Stimmen aus dem BR bekommt.
MfG
Rapper22
23.02.2009 um 14:39 Uhr
Löwenhund, nicht alle finden sich in einem so großen Jagdgebiet zurecht! ;-))
@Kroksn
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
Am besten die Kommentierung zu § 29 intensiv studieren. Nachfolgend ein Auszug
II. Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats Die konstituierende Sitzung des BR dient insbesondere der Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie in Betrieben mit mehr als neun Mitgliedern der Wahl der weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses, damit das zur Führung der laufenden Geschäfte befugte Gremium (vgl. § 27 Rn. 35 ff.) möglichst frühzeitig bestellt wird (Fitting, Rn. 6, 21; GK-Raab, Rn. 6, 21; HSWG, Rn. 6; Kühner, S. 16; vgl. auch § 27 Rn. 6; DKKF-Wedde, § 29, Rn. 3 ff., 18; zum Wahlverfahren Wedde, Betriebsratswahl, S. 127 ff.). Zweckmäßigerweise werden in der konstituierenden Sitzung noch gewählt: der Schriftführer (vgl. § 34 Rn. 9), die Vertreter für den GBR bzw. KBR, die Mitglieder für den Betriebausschuss, den WA und die weiteren Ausschüsse oder Kommissionen. Auch über Freistellungen kann entschieden werden. Vertreter der JAV und die Schwerbehindertenvertretung haben ein Teilnahmerecht
Quelle:Quelle: Wolfgang Däubler/Michael Kittner/Thomas Klebe/Peter Wedde (Hrsg.) Betriebsverfassungsgesetz / Kommentar für die Praxis
23.02.2009 um 14:49 Uhr
@nicoline, da magst Du Recht haben, jedoch glaube ich nicht, dass schon alle Kommentare zur Verfügung stehen....-)). Ausserdem hoffe ich, dass der anwesende GEWler, eine vernünftige Einweisung macht.
23.02.2009 um 14:53 Uhr
@ridgeback jedoch glaube ich nicht, dass schon alle Kommentare zur Verfügung stehen da magst Du Recht haben und Deiner Hoffnung schließe ich mich an! ;-))
23.02.2009 um 19:26 Uhr
Danke für die schnellen Antworten, nun meine nächste Frage. Wahl war am 16.02.2009. Unsere 1.Sitzung ist am 04.03.2009, dieser war der frühstmöglichste Termin, da 6 Mitglieder im Vollschichtsystem(5-schicht-System) tätig sind. Gilt jetzt für uns die 1-Jahres Klausel, ich meine damit, dass wir bis 2014 gewählt sind? Wie sieht's aus, wenn ein Mitarbeiter von der Nachtschicht dieser Sitzung teilnimmt(14.30 Uhr) Arbeitsende 06.00 Uhr, Arbeitsbeginn 22.00 Uhr? Ich weiß, viele Fragen, sind aber alle neu und unerfahren in Sachen Betriebsrat. mfg
23.02.2009 um 19:46 Uhr
@Kroksn,
ihr müsst 2010 noch einmal wählen.
Schichtarbeit ist kein Grund einer Sitzung fernzubleiben oder keine einzuberufen. Um einigeraßen ausgeschlafen an der Sitzung teilnehmen zu können kann eine Arbeitsbefreiung in Betracht kommen. Die ist auch abhängig von der Dauer der Sitzung.
Die konstituierende Sitzung solltet ihr schnellstens nachholen. Ohne BRV und Stelli seit ihr überhaupt nicht handlungsfähig.
23.02.2009 um 19:47 Uhr
@Kroksn, ich suche grade ein neues betätigungsfeld.für 21 netto komme ich zu dir !
23.02.2009 um 20:00 Uhr
@Catweazle Warum nachholen? Die findet doch am 04.03. statt
@waschbär Ich kann dir freie Kost und Logie bieten. Und für ein paar Kekse könntest du unser BR Maskotchen werden.
23.02.2009 um 20:24 Uhr
@Catweazle 1.Sitzung ist am 04.03.2009, wird dann BRV und Stellvertreter gewählt, habe ich aber oben schon erwähnt.
Meine Frage, wenn am 04.03. der BR erst handlungsfähig ist heißt das doch, dass offiziell der BR ab diesen Zeitpunkt besteht. Sollte da nicht die nächste Wahl erst 2014 sein? aus Wikipedia: Ausnahme: wird der Betriebsrat bis zu 12 Monate vor Beginn des nächsten regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt, hat er eine verlängerte Amtszeit bis zum übernächsten regelmäßigen Wahlzeitraum).
Beispiele:
Gründet sich in einem bisher betriebsratslosen Betrieb im Jahre 2007 ein Betriebsrat, hat er eine verkürzte Amtszeit bis maximal 31. Mai 2010 (also um die 3 Jahre lang). Wird der Betriebsrat dagegen erst nach dem 1. März 2009 gewählt, hat er eine Amtszeit bis in den Wahlzeitraum 2014 hinein, da zwischen seiner Gründung und dem Beginn des nächsten regulären Wahlzeitraums (1. März 2010) weniger als 1 Jahr liegt.
23.02.2009 um 21:20 Uhr
@Kroksn Ich weiß, viele Fragen, sind aber alle neu und unerfahren in Sachen Betriebsrat. Mann o Mannnnnnn, dat sind ja echt 'n haufen Fragen! Habt ihr niemanden von Gewerkschaft, der Euch helfen kann????? Wenn das jetzt schon so holperig losgeht, solltet ihr inbrünstig hoffen, dass ihr das alles in den Griff bekommt. Wenigstens der Wahlvorstand müßte doch geschult sein?!?!?
Achtung es folgt ein Haufen Lesestoff:
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt
Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
da ihr am 16.02. gewählt und wahrscheinlich vor dem 1. März das Wahlergebnis bekanntgegeben habt, müßt ihr in der Tat 2010 neu wählen. Schon da hätte Euch eine gute Beratung "verhindernd" zur Seite stehen sollen!!!!!
Konstituierende Sitzung: Der WV hat vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag, falls die Wahl sich über mehrere Tage erstreckt, dem letzten Tag der Stimmabgabe, die Mitglieder des BR unter Mitteilung von Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung zur ersten – konstituierenden – Sitzung einzuberufen, und zwar unabhängig davon, ob die Amtszeit des neu gewählten BR bereits begonnen hat (GL, Rn. 3). Die Frist von einer Woche ist als Ordnungsvorschrift anzusehen. Geringfügige Überschreitungen lösen keine negativen Rechtsfolgen aus.
Wie sieht's aus, wenn ein Mitarbeiter von der Nachtschicht dieser Sitzung teilnimmt(14.30 Uhr) Arbeitsende 06.00 Uhr, Arbeitsbeginn 22.00 Uhr?
Bei Sitzungen des BR (GBR, KBR) und seiner Ausschüsse bzw. seiner Arbeitsgruppen sowie bei Teilnahme an einer Arbeitsgruppe gem. § 28 a, die nach § 30 in der Regel während der Arbeitszeit stattfinden , ist eine besondere Prüfung der Erforderlichkeit entbehrlich, da jedes BR-Mitglied berechtigt und grundsätzlich auch verpflichtet ist, z. B. an jeder Sitzung – auch außerhalb der persönlichen Arbeitszeit (z. B. Wechselschicht, Teilzeitbeschäftigung) teilzunehmen, solange es nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen i. S. d. § 25 Abs. 1 verhindert ist.
Als Verhinderungsgründe kommen z. B. in Betracht: Krankheit, Urlaub , Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG ,Kuraufenthalt, Zivildienst, Kriegsdienst, Montage, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter/Schöffe).
Nimmt ein in Nachtschicht arbeitendes BR-Mitglied an einer ganztägigen BR-Sitzung teil, ist es jedenfalls dann von der Arbeitsleistung in der vorausgehenden und nachfolgenden Nachtschicht befreit, wenn es ihm unmöglich oder unzumutbar ist, seine vor oder nach der BR-Sitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten (BAG 7. 6. 89, ... ArbG Lübeck 7. 12. 99, DB 00, 2074, wonach ein in Nachtschicht beschäftigtes BR-Mitglied vor BR- und/oder Ausschusssitzungen von der Nachtschicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu befreien ist; vgl. ferner Fitting, Rn. 44, der auf die Umstände des Einzelfalls abstellt). Es kann seine Tätigkeit früher beenden, wenn kurzfristig eine BR-Sitzung angesetzt wurde, um einigermaßen ausgeschlafen an dieser Sitzung teilnehmen zu können (ArbG Koblenz 3. 5. 88, AiB 89, 79). Die Beachtung gesetzlicher Regelungen zur Höchstarbeitszeit und zu den einzuhaltenden Ruhezeiten (vgl. §§ 3 und 5 ArbZG) kann die Arbeitszeit ebenfalls begrenzen.
ArbG Lübeck, Urteil vom 07.12.1999, Az.: 6 Ca 2589/99:
"...Im Hinblick auf die um 11.00 Uhr beginnenden Betriebsratssitzungen war es dem Kläger im vorliegenden Fall unzumutbar, die komplette Nachtschicht von 22.00 bis 06.00 Uhr zu arbeiten. Nach Auffassung der Kammer durfte er die Arbeit jeweils um 03.00 Uhr einstellen, um hinreichend ausgeruht an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen.
25.02.2009 um 09:55 Uhr
@Midnightlady, finde ich gut .-) darf ich dann bei dir untern Tisch sitzen ? und auf passen das keine Maus dir über deine Füsse läuft ?
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