Erstellt am 28.03.2018 um 23:50 Uhr von celestro
Nein, daß ist nicht möglich. Eine BR-Sitzung wird geleitet durch den BRV oder den Stellvertreter. Diese beiden sind feste Mitglieder. Hat man eine Geschäftsordnung festgelegt, so kann es weitere feste Mitglieder geben, die Sitzungen einberufen können. Aber das sind ja dann auch feste Mitglieder.
Ansonsten ... wenn der BRV einlädt und ALLE anderen wären Nachrücker. Wieviel Sinn macht so etwas ? Schriftführer gibt es im BetrVG nicht und in die Ausschüsse können nur "feste" BRM gewählt werden. Demnach würde ich die Sitzung verschieben, weil da sonst eh nur Murks heraus kommt.
Erstellt am 28.03.2018 um 23:57 Uhr von Hein
Da hab ich mich wohl ungünstig ausgedrückt. Es handelt sich um 1 bis 2 Nachrücker. Der Rest sind feste Mitglieder.
Erstellt am 29.03.2018 um 06:59 Uhr von Erbsenzähler
Das ist natürlich ganz was anderes.
Es ist die Pflicht des BRV dann eBRMs einzuladen.
Gegenfrage, warum sollte es nicht möglich sein???
Wenn jemand verhindert ist kann er seine Kandidatur für einen Posten erklären. Die ein bis zwei eBRMs dürfen jedoch sich zum Beispiel für den Betriebsausschuss nicht bewerben.