Hallo!

Ist es tatsächlich so, dass man spätestens sechs Wochen nach der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates die erste Betriebsversammlung machen MUSS? Ich habe dazu in den §§ 42 - 46 BetrVG keinerlei Hinweise gefunden. Auch in den kommentierten Versionen steht darüber nichts geschrieben!

Für Informationen dazu wäre ich sehr dankbar. LG, MTSven