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1. Betriebsversammlung nach konstituierender Sitzung

M
MTSven
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Ist es tatsächlich so, dass man spätestens sechs Wochen nach der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates die erste Betriebsversammlung machen MUSS? Ich habe dazu in den §§ 42 - 46 BetrVG keinerlei Hinweise gefunden. Auch in den kommentierten Versionen steht darüber nichts geschrieben!

Für Informationen dazu wäre ich sehr dankbar. LG, MTSven

90401

Community-Antworten (1)

H
HansH

07.07.2010 um 01:06 Uhr

Das steht auch nirgendwo! Ausser im Paragraphen 43 jedes Kalendervierteljahr. Spannend ist zu wissen wieviel mittelständische Unternehme tatsächlich vier im Jahr machen.

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